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Die Brandvermeidung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen

ID: 392096

Baulichen Brandschutzmaßnahmen kommt eine große Bedeutung bei der Unterbindung und Einschränkung von Brandfällen und den durch sie ausgelösten Schäden zu. Der Essener Brandschutzservice EBS Bär erläutert ihre Grundlagen.

(IINews) - Der beste Schutz vor Brandschäden besteht in der Prävention, denn angesichts ihrer gefährlichen Natur ist die Entstehung von Gesundheits- und Sachschäden meist nicht zu vermeiden, bricht erst einmal ein Feuer aus.

Wesentliche Grundlagen eines effektiven Brandschutzes werden schon bei der Planung und Errichtung von Gebäuden gelegt. Von der Feuerwehrzufahrt über die Bereitstellung von Löschwasser bis hin zu Flucht- und Rettungswegen sind gründliche Planungsarbeiten am Reißbrett des Architekten erforderlich, um die Leben von Kunden und Mitarbeitern zu schützen und unternehmerische Sachwerte zu bewahren.

Zudem muss sich die Gebäudehöhe nach den technischen Möglichkeiten der Feuerwehr richten, damit diese Dachlöscharbeiten ausführen kann, anstatt tatenlos zusehen zu müssen, wie ihre Löschmittel hochgelegene Brandherde verfehlen.

Zum baulichen Brandschutz gehört selbstverständlich auch eine Berücksichtigung der verwendeten Baumaterialien. Insbesondere wenn es um brennbare Materialen wie Holz oder aber Metallgerüste geht, welche sich unter Hitzeeinwirkung verformen könnten, ist der Einsatz von Brandschutzbeschichtungen und anderen geeigneten Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Mittels professioneller Baumaßnahmen kann die Gefahr, welche von ungesicherten Deckenbauten, Kabelkanälen oder Stromleitungen ausgeht, reduziert werden. Typischerweise kommen hier feuerresistente Beschichtungen oder Vermantelungen zum Einsatz.

Als Vorbereitung des anlagentechnischen Brandschutzes sind die baulichen Voraussetzungen für Brandwarnanlagen und Löschsysteme zu schaffen. Hier tritt eine Verzahnung von bau- und anlagentechnischem Brandschutz zu Tage, die verdeutlicht, dass ein effektiver Brandschutz immer aus einem ganzheitlichen Maßnahmenbündel besteht.

Die Verpflichtung zum baulichen Brandschutz ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt, sondern fällt als Teilbereich der Bauvorschriften in den Hoheitsbereich der Länder. Zwar überdecken diese sich in wesentlichen Punkten, jedoch verfügen sie über kleinere Abweichungen, deren Kenntnis über Erteilung und Ablehnung einer Bauerlaubnis entscheiden kann.




Die Brandschutzexperten von EBS Bär setzen sich mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich des baulichen Brandschutzes für die Erstellung und Realisierung rechtskonformer, sicherheitstechnisch einwandfreier Brandschutzkonzepte ein und stehen in diesem Zusammenhang jederzeit gerne für umfassende Informationen zur Verfügung.

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Essener Brandschutz Service EBS
Ansprechpartner:
W. Bär
Schornstr. 38
45128 Essen

Tel.: 0201 - 78 77 00
Fax: 0201 - 87 77 412
Mob. Tel.: 0163 - 77 22 493

E-Mail: info(at)essener-brandschutz-service.de
Homepage: www.brandschutz-essen.com



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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 21.04.2011 - 10:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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