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Meister werden: Lernen muss man selbst, bei den Kosten gibt es aber Unterstützung

ID: 2268112

Aufstiegs-BAföG stärkt angehende Meisterinnen und Meister im Handwerk – Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert – Frühzeitig beantragen

(LifePR) - Wer Meister im Handwerk werden möchte, muss etwas leisten. Nicht umsonst gilt der Meisterbrief als eine der wichtigsten Qualifikationen. Es gibt aber auch Hilfe, die den Weg zum Meister auf der finanziellen Seite umfassend unterstützt: Mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) können angehende Meisterinnen und Meister für Lehrgangs- undPrüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW über die verbleibenden 50 Prozent.„Das Aufstiegs-BAföG ist ein entscheidender Hebel, um die Meisterausbildung für möglichst viele Gesellinnen und Gesellen zugänglich zu machen. Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, hat durch die Förderung große Unterstützung", sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.Hilfe auch für MaterialkostenDie Förderung gilt für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter Handwerksmeister, Betriebswirt des Handwerks oder vergleichbare Qualifikationen. Sie steht sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich können Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst werden.Bestandene Prüfung wird belohntEin besonderer Anreiz: Nach bestandener Meisterprüfung werden 50 Prozent des aufgenommenen KfW-Darlehens erlassen. Wer sich anschließend selbstständig macht oder ein Unternehmen gründet, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen vollständigen Darlehenserlass erhalten.„Gerade für junge Gesellinnen und Gesellen, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, ist diese Kombination aus Zuschuss, günstigem Darlehen und Darlehenserlass ein starkes Signal. Die finanzielle Hürde auf dem Weg zum Meisterbrief sinkt dadurch erheblich", sagt Alexander Dirks.Der wesentliche Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitförderung betrifft den Lebensunterhalt: Wer die Meistervorbereitung in Vollzeit absolviert, erhält zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei einer Teilzeitmaßnahme neben der Berufstätigkeit entfällt dieser Beitrag.Antrag frühzeitig stellenDie Handwerkskammer empfiehlt, den Antrag auf Aufstiegs-BAföG möglichst vor Beginn der Meistervorbereitung zu stellen. Ein Förderanspruch besteht frühestens ab dem Monat, in dem sowohl die Fortbildung beginnt als auch der Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Antragstellung kann digital über ein BundID-Konto erfolgen.„Wer den Meisterbrief anstrebt, sollte sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und den Antrag rechtzeitig einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung bieten dafür eine kostenfreie Vorausberechnung an", so der Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer.Ausführliche Informationen, Links zu den zuständigen Förderämtern für Mannheim, Heidelberg und Mosbach sowie einen Aufstiegs-BAföG-Rechner bietet die Handwerkskammer unter www.hwk-mannheim.de/meisterfoerderung.



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Datum: 28.09.2026 - 17:24 Uhr
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