Berlin: Stromanbieter müssen ihre Preiserhöhungen 6 Wochen vor Inkrafttreten ankündigen: Wer also zum 1. Januar die Preise anpassen will, musste seinen Kunden das bis Anfang dieser Woche mitteilen.
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Berlin: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22. März 2016?5 Ca 2806/15?, juris.
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