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Experten fordern klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten

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(dts) - Als Konsequenz aus der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus sollen zahlreiche Gesetze korrigiert werden. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung". Eine Bund-Länder-Expertengruppe empfiehlt den Innenministern nun, das Bundesamt für Verfassungsschutz im Gesetz "als Zentralstelle" zu stärken, vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Zudem fordern die Experten "baldige, möglichst bundeseinheitliche" Regelungen für den Einsatz von V-Leuten. Die Rechtssicherheit sei auch im Interesse der V-Leute selbst und der Beamten, die sie führen. "Ein Freibrief für V-Leute bei Straftaten kommt nicht in Betracht", heiße es in dem Expertenbericht für die heutige Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern. Die Experten schränken allerdings ein, es solle in der Hand der Staatsanwaltschaften bleiben, bei Rechtsbrüchen von V-Leuten und deren Führern gegebenenfalls von einer Strafverfolgung abzusehen. Mehr Befugnisse verlangen die Fachleute für den Generalbundesanwalt. Er solle Verfahren an sich ziehen können, wenn eine Tat geeignet sei, die öffentliche Sicherheit oder den Rechtsfrieden in "erheblichem Maße zu beeinträchtigen". Er müsse ermächtigt werden, unterschiedliche Ermittlungen einer einzigen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Für den Verfassungsschutz in Bund und Ländern verlangen die Experten, die gegenseitigen Informationspflichten auszuweiten. Außerdem plädieren sie für eine engere Abstimmung mit der Polizei. Ursache für die Defizite im Kampf gegen den Rechtsterrorismus sei "ein Trennungsgebot in den Köpfen". Diese "Kopfsperre" müsse bei Polizei und Verfassungsschutz abgebaut werden, schreiben die ehemaligen Innenminister Karl Peter Bruch und Heino Vahldieck sowie die Rechtsexperten Bruno Jost und Eckhart Müller. Sie hatten 15 Monate lang die Mordserie des NSU untersucht. Beim NSU-Komplex habe es schon früh die Möglichkeit gegeben, Ermittlungen zusammenzuführen.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 23.05.2013 - 07:29 Uhr
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Politik & Gesellschaft


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