InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verfassungsrichter Müller weist Kritik aus der Union zurück

ID: 869652

(dts) - In der politischen Diskussion um die Homo-Ehe und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare weist Bundesverfassungsrichter Peter Müller die Kritik von CDU/CSU an der Rechtsprechung aus Karlsruhe zurück. "Unsere Entscheidungen sind von Respekt vor dem Gesetzgeber geprägt. Umso erstaunlicher ist der Vorwurf, man habe den Gesetzgeber bevormundet", sagte Müller dem Nachrichtenmagazin "Focus". Der Gesetzgeber habe das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen und es mit Rechten und Pflichten ausgestattet. "Diese Vorgaben des Gesetzgebers muss das Bundesverfassungsgericht respektieren und seinen Entscheidungen zugrunde legen - etwa bei der Frage nach gebotener Gleichbehandlung." In der von Bayern und Hessen angestrengten Klage gegen den Länderfinanzausgleich hält sich Müller als ehemaliger Ministerpräsident nicht für befangen. Die Klage sei erst vor kurzem bei Gericht eingegangen, sagte der frühere saarländische Ministerpräsident "Focus". "Grundsätzlich ist die bloße Mitwirkung in einem Gesetzgebungsverfahren nach den Regelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes jedoch kein ausreichender Grund für die Ausschließung eines Richters." Müller war bereits einmal wegen Befangenheit aus dem Richterkollegium ausgeschlossen worden, als der Zweite Senat die Wahlen der letzten beiden Bundespräsidenten überprüfen musste. Der Grund war, dass Müller als CDU-Ministerpräsident an den Bundesversammlungen 2009 und 2010 teilgenommen hatte. Mit Blick auf die Debatte um die Weiterentwicklung der EU sagte Müller, mehr Europa gehe nicht ohne eine Verfassungsänderung. "Das Grundgesetz sieht die Vereinigten Staaten von Europa derzeit nicht vor", sagte der Verfassungsrichter "Focus". "Das heißt natürlich nicht, dass man sie nicht politisch wollen kann. Darüber aber entscheidet weder die Bundesregierung, noch der Gesetzgeber, sondern einzig und allein der Souverän: das Volk." Das Grundgesetz wolle zwar die europäische Integration und lasse auch die Übertragung von Souveränität zu. "Nicht zulässig wäre es aber, diese Hoheitsrechte völlig auszuhöhlen und an einen europäischen Bundesstaat abzugeben. Dafür müsste sich das Volk eine neue verfassungsrechtliche Ordnung geben."



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gabriel attackiert Merkel: Kanzlerin zerstört Vertrauen der Bürger in Europa CSU setzt im Wahlprogramm auf Steuerentlastung
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 12.05.2013 - 07:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 869652
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 123 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 90


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.