Polizeigewerkschaft: Trennungsgebot darf Terrorismusbekämpfung nicht behindern
(dts) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist der Ansicht, das Trennungsgebot müsse bei der Terrorismusbekämpfung notfalls zurücktreten. Das sagte der Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, am Mittwoch in einem Interview mit dem "Deutschlandfunk". Die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz sei grundsätzlich voneinander zu trennen. "Das bedeutet aber nicht, dass nun auch die Informationen unbedingt getrennt bleiben müssen, dass keiner vom anderen Informationen bekommen darf", so Wendt. Das Gesetz zur Anti-Terror-Datei habe auch Schwächen darin gehabt, Dateien durch Datenschützer stärker zu überprüfen. Dass jeder, der in den Kreis der tatsächlichen Verfassungsgegner hineinkommt, nun in die Datei aufgenommen werde, mit wenig Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen und notfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, das dürfe so gar nicht bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Antiterrordatei am Mittwoch grundsätzlich gebilligt, aber Nachbesserungen bis 2015 gefordert.
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Datum: 24.04.2013 - 17:03 Uhr
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