Geschlossene Immobilienfonds: Blind Pool ist nicht gleich Blind Pool
Ergebnisse einer von tapir AG in Auftrag gegebenen 
wissenschaftlichen Untersuchung des Rechtsanwalts und 
Unternehmensberaters Dr. Stefan Michaelsen
(IINews) - München, 19. März 2013. In ihrer Dezember-Ausgabe 2012 
untersuchte die Anlegerschutz- Zeitschrift „Finanztest“ 58 
geschlossene Immobilienfonds, die in Deutschland 
investieren. Immerhin 36 Fonds davon, die eines von sechs 
sogenannten K.o.-Kriterien nicht erfüllen, wurden pauschal als 
zu riskant angesehen und keiner weiteren Prüfung 
unterzogen. Das häufigste Ausschlusskriterium war dabei die 
konzeptionelle Gestaltung als sogenannter Blind Pool - 
hiervon waren immerhin 28 Fonds betroffen. Dazu Finanztest: 
„Stehen mehr als 10 Prozent der direkten oder indirekten 
Immobilieninvestitionen des Fonds bei Zeichnung durch den 
Anleger noch nicht fest, spricht man von einem Blind Pool. Es 
handelt sich um eine Vertrauensinvestition in das 
Fondsmanagement. Nur wenn die Fondsmanager die richtigen 
Immobilien kaufen, kann sich die Investition vielleicht lohnen. 
Das Risiko ist für den Anleger nur schwer kalkulierbar.“
Da Finanztest hieraus schließt, dass derartige Fonds alleine 
schon aus der konzeptionellen Gestaltung heraus als zu 
risikoreich eingestuft werden müssen, wurde der anerkannte 
Fondsexperte Rechtsanwalt Dr. Stefan Michaelsen von der 
Münchner tapir AG beauftragt, im Rahmen einer 
wissenschaftlichen Analyse zu untersuchen, welche 
konzeptionellen Unterschiede bestehen und wie das Blind 
Pool-Risiko für den Anleger gesenkt und ihm seine 
Anlageentscheidung erleichtert werden kann. Hierzu  wurden 
diese 28 Fonds nach entsprechenden Vergleichskriterien 
untersucht.
Die untersuchten Fonds unterteilen sich in neun 
Projektentwicklungsfonds und neun Immobilienhandelsfonds 
und Fonds für opportunistischen Portfolioaufbau sowie zehn 
weitere Fonds. Bei allen drei sogenannten „Real Estate 
Opportunity“-Strategien steht das Portfolio vor der Platzierung 
konzeptionsbedingt nicht fest und kann sich auch - mit 
Ausnahme der Fonds mit opportunistischem Portfolioaufbau - 
über die Zeit hinweg ständig ändern, wie dies auch bei 
Wertpapierfonds und bei Offenen Immobilienfonds der Fall 
ist. Schließlich bestimmt auch erst das eingeworbene 
Eigenkapital über das Volumen eines Mehrobjekt-Fonds und 
damit den Umfang der möglichen Immobilien-Investitionen.
 
Die Unterschiede zwischen den einzelnen geschlossenen 
Immobilien-Fonds sind eklatant. Ergebnisse sind unter 
anderen:
Lediglich 14 von 28 Fonds stellen ihren „track record“ in 
Leistungsbilanzen dar, und nur acht davon auch mit einem 
Wirtschaftsprüfer-Testat. Ein Grund hierfür mag die teilweise 
recht kurze Platzierungshistorie sein. Auffällig ist aber auch, 
dass die Anbieter ohne „track record“ auch sonst keine 
größeren Erfahrungen im Immobilienbereich im 
Emissionsprospekt belegen.
Nur ein Teil der Anbieter stellt Interessenten journalistisch 
orientierte Analyse- Publikationen und Berichte spezialisierter 
Rating-Agenturen wie G.U.B. und Scope zur Verfügung, um 
ihnen ihre Anlageentscheidung zu erleichtern. Dies reicht von 
einem völligen Fehlen von Analysen bei einem Fonds bis zu 
fünf Ratings bei zwei Fonds.
Gemäß § 266 Absatz 2 Satz 2 Kapitalanlagegesetzbuchs 
(KAGB) auf dem aktuellen Entwurfsstand muss eine AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft zukünftig in den 
Anlagebedingungen festlegen, welche 
Vermögensgegenstände in welchem Umfang für einen 
geschlossenen Publikums-AIF erworben werden. Diese 
Angaben werden bereits heute von vielen Anbietern von 
geschlossenen Blind Pool-Fonds freiwillig gemacht. 19 der 28 
Fonds machen die Angaben im Gesellschaftsvertrag unter 
einem eigenen Paragraphen oder in einem Anhang, meistens 
werden sie als „Investitionskriterien“ bezeichnet.
Nur zwölf Fonds regeln die Vorgaben für eine Mindeststreuung 
der Anlagen (Diversifikation) verbindlich im Prospekt, obwohl 
das „nicht alle Eier in einen Korb legen“ natürlich eine der 
wirkungsvollsten Risikomanagement-Maßnahmen überhaupt 
darstellt.
Nur ein einziger (Projektentwicklungs-) Fonds schließt jeglichen 
Fremdkapitaleinsatz auf Fonds- und Projektebene aus, was 
unüblich ist, aber das Risiko ebenfalls erheblich  vermindert.  
Zehn  Fonds  setzen  beim  Kauf  von  Immobilien  mehr  als
60 Prozent Fremdkapital ein. Dies ist die derzeit geplante 
Obergrenze im AIFM-
Umsetzungsgesetz, die aber zukünftig möglicherweise auch 
nur noch 30% betragen könnte, wie ursprünglich im 
Referentenentwurf des BMF vorgesehen.
Nur einer der untersuchten Fonds trifft freiwillig vertragliche 
Vorkehrungen gegen mögliche Missbräuche im 
Einkaufsprozess oder bei Verkäufen zwischen eigenen Fonds. 
Drei weitere Fonds schließen zumindest Zwischengewinne aus. 
Auch zukünftig gilt die entsprechende gesetzliche Regelung in 
§ 68a Investmentgesetz nur für offene Immobilienfonds, 
insofern ist diese freiwillige Selbstverpflichtung zu begrüßen.
Ein besonderes Augenmerk sollten Anleger auf die 
unterschiedliche Behandlung von
„Übergewinnen“ legen, da sich hier aus Sicht des Analysten 
große Unterschiede abzeichnen. Diese Regelungen geben 
Auskunft darüber, wie fair über das erwartete Renditeniveau 
hinaus erzielte Gewinne zwischen Anbieter und Anleger geteilt 
werden. Unüblich hohe Gewinnbeteiligungen für den ja selbst 
i.d.R. nicht investierten Anbieter (Carried Interest) fallen 
dabei bei vier Fonds auf: 50 % ab 7,50% bzw. 8,00% 
Rendite; 50% ab 9,5% und bei dem gleichen Fonds 80% ab 
10,5%; 2/3 ab 8,5%. Bei Produkten für institutionelle Anleger 
sind hingegen eher Werte von 10% oder 20% die Regel. Ein 
Anbieter ist sogar schon ab einer Nullrendite mit 15% am 
Gewinn beteiligt, ohne dass auf diesem Renditeniveau schon 
eine eigene Investment-Leistung (Performance) erbracht 
werden könnte.
 
Fünf Fonds vereinnahmen 100% der Gewinne ab 8,00%, 
10,45%, 12,00%, 13,00% und 13,25%. „Solche Regelungen 
nehmen dem Anleger jegliche Chance auf eine höhere 
Rendite“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan Michaelsen.
Der Fondsexperte fasst zusammen: „Aufgrund der 
wirtschaftlichen Realität sind nicht auf eine bloße 
Bestandshaltung von bereits durch den Anbieter erworbenen 
Immobilien ausgerichtete Fonds grundsätzlich nur als Blind 
Pool-Konzepte realisierbar. Dies als generelles K.o.-Kriterium 
zu definieren, erscheint uns nicht angemessen. Die Risiken 
und Chancen von Blind Pool-Fonds  werden durch eine Reihe 
von Merkmalen entscheidend beeinflusst. Geeignete 
Maßnahmen können dabei durchaus auch zu einem geringen 
Verlustrisiko auf dem Niveau von Value Added oder sogar 
Core-Immobilienanlagen führen. Die vorgelegte 
wissenschaftliche Analyse ist ein erster Beitrag zur 
Untersuchung dieser Zusammenhänge.“
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Datum: 21.03.2013 - 11:51 Uhr
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