InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

FDP-Minister gegen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung

ID: 836597

(dts) - Die fünf Bundesminister der FDP lehnen einen NPD-Verbotsantrag der Regierung ab. "Wir können einem Verbotsantrag nicht zustimmen", sagte FDP-Chef Philipp Rösler am Montag in Berlin. "Dummheit kann man nicht verbieten". Die Bundesregierung wollte eigentlich am Mittwoch im Kabinett über den Antrag entscheiden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor eine einmütige Entscheidung des Kabinetts angekündigt. Die Länder hatten bereits im Dezember im Bundesrat beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei zu starten. Ein erstes von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 aufgrund verfahrensrechtlicher Fehler gescheitert. Das Verfahrenshindernis lag nach Sichtweise der Sperrminorität der Verfassungsrichter in der Durchdringung der NPD durch V-Personen des Verfassungsschutzes.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fischbach: Mütterrente ist eine Frage der Gerechtigkeit Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsextremismus
Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht sieht Festhalten des Bundesrates an eigenem NPD-Verbotsantrag
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 18.03.2013 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 836597
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Berlin


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 66 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 38


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.