InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Steinbrück verteidigt Kritik an Kanzlergehalt

ID: 791241

(dts) - SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat seine Kritik am Einkommen deutscher Regierungschefs verteidigt. "Ich habe mitnichten gefordert, das Kanzlergehalt zu erhöhen", sagte Steinbrück dem "Tagesspiegel am Sonntag". Er habe lediglich die Meinung vertreten, dass Kanzler im Vergleich zu Führungspersonen in der Wirtschaft eher gering bezahlt sind. "Diese Wahrheit werde ich nicht verschweigen", betonte Steinbrück, "auch nicht als Kanzlerkandidat". Er wolle auch in Zukunft nicht nur laut aussprechen, was opportun erscheint, sagte Steinbrück. "Ich sage, was ich denke, und ich tue, was ich sage." Gleichzeitig kündigte der Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten an, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes im Falle eines Wahlsiegs unmittelbar nach dem Urnengang umzusetzen. "Wenn wir die Wahl gewinnen, dann wird die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes zu den ersten Maßnahmen unseres 100-Tage-Programms gehören", so Steinbrück im Gespräch mit der Zeitung.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: Steinbrück contra doppelten Regierungssitz: Der Tagesspiegel: Regierung rechnet mit durchschnittlichem Wirtschaftswachstum von bis zu 0,7 Prozent 2013
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 05.01.2013 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 791241
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Berlin


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 69


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.