InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Hessens SPD-Chef: Rot-grün kann Nachtflugverbot nicht ausweiten

ID: 788602

(dts) - Der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel sieht auch für eine rot-grüne Landesregierung unter seiner Führung keine Möglichkeit, auf administrativem Weg das Nachtflugverbot in Frankfurt auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten. Das sagte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe). Ein solches "Aufbohren" hat der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (ebenfalls SPD) als Ziel formuliert. "Ich kann auf der rechtlichen und faktischen Grundlage, die von der Landesregierung geschaffen wurde, nicht viel versprechen", sagte Schäfer-Gümbel der F.A.Z. Eine spürbare Entlastung in den Nachtrandstunden, also von 5 bis 6 Uhr und von 22 bis 23 Uhr, hält er aber für erreichbar, ohne die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens aus dem Auge zu verlieren, wie er weiter sagte. Das wolle er vor allem auf dem Weg eines neuen Dialoges zwischen Anrainern, Flughafenbetreibern und Politik schaffen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Saarbrücker Zeitung: FDP fordert Visa-Erleichterungen für Russen und Türken - Rösler für Nutzung aller Spielräume - Westerwelle: CSU verlangt Einführung von Direktwahlkreisen bei der Europawahl
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 27.12.2012 - 00:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 788602
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Frankfurt/Main


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 180 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 71


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.