InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verfassungsrichter Müller erinnert an Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens

ID: 788165

(dts) - Der Verfassungsrichter Peter Müller hat auf die Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens verwiesen. "Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts ist die entscheidende Frage, ob festgestellt werden kann, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht", sagte Müller der "Welt am Sonntag" (E-Tag: 23. Dezember 2012). Auf die Nachfrage, ob das Beweismaterial frei von V-Mann-Quellen sein müsse, antwortete Müller: "Es muss die Partei sein, die aggressiv-kämpferisch auftritt. Darüber werden wir zu befinden haben." Nach Darstellung des früheren saarländischen Ministerpräsidenten macht es für das Gericht keinen Unterschied, ob der Bundesrat allein den Verbotsantrag stellt oder Bundesregierung und Bundestag mitziehen. "Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz reicht es aus, wenn ein antragsbefugtes Organ den Antrag stellt", sagte er. "Wir fragen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür genügt der Antrag eines Organs."



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Verfassungsrichter Müller verteidigt Parteimitgliedschaft VdK-Präsidentin Mascher verlangt gezieltere Förderung von Kindern
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 23.12.2012 - 02:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 788165
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 176 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 52


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.