InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Klöckner will "organisierte Sterbehilfe" unter Strafe stellen

ID: 774988

(dts) - Die CDU steuert nach den emotionalen Debatten um die Stammzellenforschung und die Präimplantationsdiagnostik erneut auf eine Diskussion über ein gesellschaftspolitisches Großthema zu: Eine Gruppe Delegierter um die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner spricht sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" in einem Initiativantrag für den Bundesparteitag der Union dafür aus, die "wiederholte, organisierte Sterbehilfe" unter Strafe zu stellen. Klöckner, die diese Woche in Hannover stellvertretende CDU-Vorsitzende werden will, positioniert sich damit gegen einen Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt. Unterstützung erhält Klöckner von CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. "Nach meiner persönlichen Auffassung sollte jede Form der organisierten Sterbehilfe verboten werden", sagte sie. Vielen anderen Abgeordneten der Union geht der Gesetzentwurf der liberalen Justizministerin ebenfalls nicht weit genug.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Von der Leyen will Familiensplitting Bericht: Saudi-Arabien will erneut deutsche Panzer kaufen
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 02.12.2012 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 774988
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Mainz


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 127 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.