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Verfassungsschutz soll doch nicht über Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden

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(dts) - Vereine sollen doch nicht automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in Verfassungsschutzberichten auftauchen. Darauf haben sich nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" die zuständigen Finanzpolitiker von Union und FDP verständigt. Sie wollen einen entsprechendes Vorhaben des Finanzministeriums aus dem Jahressteuergesetz streichen. Eigentlich wollte das Finanzministerium die bisherige Praxis ändern: Nicht mehr die Finanzämter sollten über die Gemeinnützigkeit entscheiden, die Vereinen Steuervorteile bringt. Ausschlaggebend sollten die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern sein. Wer dort auftauchte, sollte den Status entzogen bekommen. Dagegen hatten unter anderem Vereine wie Attac und BUND protestiert. Vor allem auf Druck der FDP wird dieser Passus nun wieder aus dem Jahressteuergesetz 2013 gestrichen, wie mehrere Beteiligte der "Welt" bestätigten. Zunächst bleiben die Finanzämter zuständig, die bei der Beurteilung einen Spielraum haben. Eine Neuregelung könnte später erfolgen. Um die Angelegenheit sollen sich nun zunächst die Innenminister der Länder kümmern. Sie sollen für einheitliche Standards und klare Listen mit beobachteten Vereinen in den Verfassungsschutzberichten sorgen.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 19.10.2012 - 07:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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