InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bundeswehrverband hat Bedenken bei Einsätzen im Innern

ID: 702464

(dts) - Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr im Inland zwar grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auch Bedenken geltend gemacht. Kritisch sehe er vor allem, "dass die Entscheidung für einen Einsatz der Bundeswehr durch die Bundesregierung gefasst werden muss", sagte Kirsch dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Das kostet Zeit und davon hat man in diesen Fällen nur sehr wenig", so Kirsch weiter. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag einen Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter veröffentlicht. Demnach ist ein Bundeswehr-Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Innern bei Terrorangriffen künftig zulässig. Allerdings machten die Karlsruher Richter strenge Einschränkungen: So ist die Gefahrenabwehr nur in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" und lediglich als letztes Mittel zulässig.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: Bundeswehrverband hat Bedenken bei Karlsruher Entscheidung zu Bundswehreinsatz im Innern Der Tagesspiegel: Außenminister Westerwelle lehnt Zugeständnisse an Athen
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 18.08.2012 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 702464
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Berlin


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 137 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 75


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.