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Gemeindebund verlangt Notfall-Betreuungsplan

ID: 611643

(dts) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert einen Notfall-Plan zur Rettung des Rechtsanspruchs auf einen frühkindlichen Betreuungsplatz. Sein Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) zugleich: "Das Unheil ist noch aufzuhalten. Dazu müssen die beteiligten Politiker aber ihr Schwarze-Peter-Spiel einstellen und stattdessen ein gemeinsames Aktionsprogramm aufstellen." Bestandteil des Notfallplans müssten, so Landsberg, unter anderem größere Betreuungsgruppen, schnell angelernte Erzieher sowie eine Selbstverpflichtungsklausel der Wirtschaft zur raschen Schaffung tausender betriebsnaher Betreuungsplätze sein. "Absoluter Vorrang muss der finanzielle wie organisatorische Kraftakt haben, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Wenn das Geld nicht reicht, muss das Betreuungsgeld verschoben werden", meinte Landsberg ergänzend. . Im Einzelnen sagte Landsberg zu den Inhalten des geforderten Aktionsplans der Politik, dieser müsse "in erster Linie eine Ausbildungsinitiative für Erzieher und die Flexibilisierung von Betreuungs-Standards" neu regeln. Dazu könnten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zusätzlich 5.000 Stellen für junge Leute geschaffen werden, die vielleicht später professionell als Erzieher arbeiten wollten. "Deshalb sollte für den Notfall ein vorübergehender Fonds geschaffen werden, um den Städten zu helfen, denen eine große Klagewelle droht." Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sei es, "junge Arbeitslose für die Betreuung zu qualifizieren", regte Landsberg an. "Das Bundesfinanzministerium könnte die früher geltende Regelung zeitweilig wieder einführen, dass Frauen nicht sozialversicherungspflichtig sind, die neben der Betreuung des eigenen Nachwuchses auch noch ein oder zwei Kinder zusätzlich betreuen wollen." Tagesmütter gewinnen und dadurch Betreuungsplätze zu sichern sei "der einfachste, billigste und schnellste Weg", meinte der Hauptgeschäftsführer. "Natürlich kann man die Zahl der Plätze auch dadurch erhöhen, dass die Gruppengröße bei Betreuungseinrichtungen erhöht werden. Das geht, wenn man einer Erzieherin beispielsweise vorübergehend ein, zwei Hilfskräfte an die Seite stellt." Von der Wirtschaft erwarte er sich "eine Selbstverpflichtung, dass sie bis 2013 so und so viele tausend Plätze entweder in Betriebskindergärten schaffen oder bei kleineren Unternehmen verbindliche Kooperationen mit vorhandenen Kindergärten eingehen". Das müsse jetzt vorbereitet werden. "Es ist dringend. Am 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Zu dem Zeitpunkt befinden wir uns in der heißen Phase des nächsten Bundestagswahlkampfes." Die Eltern würden ganz sicher nicht differenzieren, wer schuld sei, wenn es mit dem Rechtsanspruch nicht klappe.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 05.04.2012 - 07:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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