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Mehr als nur ein Pflegegrad: Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit wird weiterentwickelt

ID: 2268281

(LifePR) - Die Hochschule Osnabrück arbeitet mit der Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und dem Medizinischen Dienst Bund im Projekt MEET an einem zukunftsfähigeren, effizienteren und bedarfsgerechteren Begutachtungsverfahren.5,69 Millionen Pflegebedürftige gab es 2023 in Deutschland laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft wird ihre Zahl in Zukunft weiter steigen, allein bis 2035 um 14 Prozent.Als pflegebedürftig gilt, wer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen seiner Selbständigkeit in wesentlichen Aktivitäten und Lebensbereichen Hilfe durch andere benötigt. Ob eine Person pflegebedürftig ist und welcher Unterstützungsbedarf besteht, wird über eine Begutachtung ermittelt. Dabei wird das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit ermittelt und darüber der Pflegegrad bestimmt. Jährlich werden mehr als 2 Millionen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von den Medizinischen Diensten oder medicproof, der Organisation der privaten Pflegeversicherung, durchgeführt. Die Zahl der Anträge übersteigt oft die vorhandenen Kapazitäten.Daher haben sich die Hochschule Osnabrück, die Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie die Medizinischen Dienste in den Bundesländern unter der Leitung des Medizinischen Dienstes Bund zusammengeschlossen, um das Begutachtungsverfahren zukunftsfähig, effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten. Im Projekt „MEET - Modellprojekt zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach §§ 18a, 18b SGB X1“ wollen sie die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit so weiterentwickeln, dass sie nicht nur den Pflegegrad feststellt, sondern auch eine nachhaltige Versorgungsplanung ermöglicht, die häusliche Pflege stärkt und praxistaugliche Handlungsempfehlungen liefert.Daten besser nutzen„Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist ein zentraler Baustein im deutschen Pflegesystem. Allerdings stoßen die vorhandenen Kapazitäten an Grenzen und zugleich bietet das Verfahren ungenutztes Potenzial“, sagt Prof. Dr. Andreas Büscher, Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule Osnabrück.Durch die Einbindung von Pflegefachpersonen könnten die Medizinischen Dienste entlastet werden. Sie haben die nötige Expertise für die Beurteilung und stehen häufig sowieso schon in Kontakt zu den pflegebedürftigen Menschen. Doch Pflegende sind bereits jetzt überlastet. Das Projekt untersucht daher, unter welchen Bedingungen eine Einbindung gelingen kann und wie hoch die Akzeptanz unter den Fachkräften ist.Außerdem könnte man die Begutachtungsdaten besser nutzen. „Bisher dient die Begutachtung vor allem der Feststellung des Pflegegrads. Doch die gewonnenen Informationen könnten frühzeitig für Beratung und passgenaue Angebote genutzt werden: Etwa für Angehörige, die überfordert sind, oder fürHaushalte in prekären Situationen. Hier geht es darum, den Kontext der Pflegebedürftigkeit stärker in den Blick zu nehmen und präventiv zu handeln“, so Büscher.Besonders herausfordern ist dabei die Abwägung zwischen Massentauglichkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Wie lässt sich das Verfahren so gestalten, dass es 2 bis 3 Millionen Begutachtungen pro Jahr bewältigt und gleichzeitig individuelle Bedarfe berücksichtigt?Häusliche Pflege stärkenBis 2028 sollen konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die in die Praxisüberführt werden können. Das Projektteam möchte dafür die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit so weiterzuentwickeln, dass sie die Weichen für eine nachhaltige Versorgungsplanung stellt.Andreas Büscher liegt dabei besonders die Stärkung der häuslichen Pflege am Herzen: „85 Prozent der Menschen in der Pflegeversicherung in Deutschland werden zu Hause versorgt. Häusliche Pflege ist die Grundlage für unser Pflegesystem und auch der Grund, warum das System überhaupt funktioniert. Deshalb möchte ich dazu beizutragen, die häusliche Pflege zu stärken und damit bereits in der Begutachtung beginnen.“ HintergrundDas Projekt MEET läuft noch bis zum 31.03.2028 und wird vom Bundesamt für soziale Sicherung über den Medizinischer Dienst Bund gefördert.



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Datum: 29.10.2026 - 07:59 Uhr
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