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Reimann: Digitalgesetzöffnet viele neue Türen

ID: 2262394

(ots) - Das Kabinett beschließt heute das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, lobt die Stoßrichtung dieses Gesetzes, das zahlreiche innovative Ansätze und sinnvolle Maßnahmen enthält:

"Das Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgungöffnet viele neue Türen für eine bessere Steuerung der Versorgung. Wir begrüßen besonders die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Das Gesetz erweitert die Auswertungszwecke, stellt die Informationspflichten der Kassen klar und ermöglicht mit dem Einverständnis der Versicherten die Auswertung von Daten aus der elektronischen Patientenakte. Das sind wichtige Fortschritte, die die Regelungen zur Datenauswertung noch praxistauglicher machen und uns bei diesem Thema voranbringen werden. Auch die geplante Einführung sogenannter Reallabore ist ein richtiger Schritt. In diesen Testräumen können wir innovative Anwendungen wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz unter realen Bedingungen erproben und die Datennutzung evidenzbasiert weiterentwickeln.

Zukunftsweisend sind auch die technischen Vorbereitungen für die Umsetzung des künftigen Primärversorgungssystems. Es ist gut, dass die ePA-Apps der Krankenkassen den Versicherten künftig einen ergänzenden digitalen Versorgungseinstieg bieten werden - mit neuen Optionen von der Buchung von Arztterminen oder Videosprechstunden bis zum Zugriffauf die künftige elektronische Überweisung. Flankiert werden muss dies allerdings noch durch eine gesetzliche Verpflichtung der Arztpraxen, ausreichend Termine für das zentrale Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.

Bei der digitalen Bedarfseinschätzung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung technisch umgesetzt werden soll, sehen wir immer noch viel Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit Blick auf die ebenfalls geplante Ersteinschätzung im Rahmen der Notfallreform. Die Instrumente Ersteinschätzung und Bedarfseinschätzung müssen unbedingt konsequent zusammengedacht werden. Es müssen gemeinsame Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben entwickelt werden, die für alle Bereiche verbindlich gelten und eine Patientensteuerung aus einem Guss ermöglichen.





Problematisch ist aus unserer Sicht die geplante Ausweitung der Direktabrechnung auf Leistungen, die dem Sachleistungsprinzip unterliegen. Für solche Leistungen gibt es bereits etablierte und vertraglich geregelte Verfahren und Abrechnungswege. Bei Einführung einer Direktabrechnung drohen neben einer Zersplitterung der Verfahren und komplexeren Zahlungsströmen auch höhere Kosten. In Zeiten klammer Kassen ist eine solche Parallelität bei den Abrechnungswegen nicht nachvollziehbar. Diese überflüssige Ergänzung sollte daher gestrichen werden - da sind wir uns mit den Verbänden der Leistungserbringer einig.

Grundsätzlich unterstützen wir das Ziel einer beschleunigten Weiterentwicklung und eines stabilen Betriebs der Telematikinfrastruktur durch die effiziente Bereitstellung der zentralen Dienste. Kritisch sehen wir jedoch die starke Ausweitung der Befugnisse der gematik und die vielen zusätzlichen Aufgaben, die dort konzentriert werden sollen. Mit dieser Bündelung zusätzlicher Aufgaben und Verantwortlichkeiten braucht es aus unserer Sicht eine verbindliche und transparente Governance, um die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verlässlich auszugestalten und kostenintensive Doppelstrukturen zu vermeiden."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse(at)bv.aok.de


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Datum: 15.07.2026 - 10:38 Uhr
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