Deutsche Umwelthilfe zum neuen Verpackungsgesetz:"Bundesregierung setzt auf Einweg-Recycling statt abfallvermeidender Mehrwegförderung"

(ots) - Der Umweltausschuss des Bundestags hat heuteüber das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgestimmt, mit dem Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung umgesetzt werden sollen. Morgen soll das Gesetz im Plenum des Bundestags beschlossen werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Entwurf als verpasste Chance, eine verbindliche und ambitionierte finanzielle Förderung abfallvermeidender Mehrwegverpackungen zu schaffen.
Dazu sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Es ist katastrophal für den Umweltschutz, dass sich keine Mehrheit im Umweltausschuss des Bundestags für eine ambitionierte finanzielle Mehrwegförderung im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ausgesprochen hat. CDU und SPD fokussieren sich stattdessen auf das Recycling vorhandener Abfälle. Es ist zwar richtig, dass Verpackungshersteller zukünftig Anreize erhalten sollen, recyclingfähige Verpackungen mit möglichst viel Rezyklat einzusetzen. Aber wenn gleichzeitig eine wirksame Mehrwegförderung zur Vermeidung unnötiger Abfälle unterlassen wird, dann stimmt der Fokus nicht. Schließlich räumt die Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfallvermeidung und Mehrweg Vorrang gegenüber dem Recycling von Einweg ein. Hinzu kommt, dass das noch immer im Verpackungsgesetz vorgesehene Ziel von 70 Prozent Mehrweg für Getränkeverpackungen ohne eine konsequente Mehrwegförderung nicht erreicht werden wird und somit reine Symbolpolitik bleibt. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, bei der morgigen Abstimmung im Plenum die Ausarbeitung eines verbindlichen und ambitionierten Mehrwegfördermechanismus aus den Lizenzentgelten von Einwegverpackungen festschreiben zu lassen."
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 11.06.2026 - 09:58 Uhr
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