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Für eine verlässliche und tragfähige Versorgung psychisch erkrankter Menschen / BPtK zum Referentenentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

ID: 2245604

(ots) - In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Sparpläne.

"Dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden müssen, um auch langfristig eine gute, finanzierbare und sozial faire gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, ist zweifelsohne notwendig, aber Einsparungen im Gesundheitswesen und Belastungen für GKV-Beitragszahler*innen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig bleibt", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke."In der vertragsärztlichen Versorgung werden 97 Prozent der Behandlungsfälle für lediglich 16 Prozent der Kosten versorgt. Gerade unter Effizienzgesichtspunkten ist es daher erforderlich, dass angesichts der strukturellen Defizite in der GKV-Finanzierung die Strukturen der ambulanten Versorgung gestärktund nicht geschwächt werden", so Benecke.

Vor diesem Hintergrund fordert die BPtK die Bundesregierung auf,


1. die versicherungsfremden Leistungen für Bezieher*innen der Grundsicherung vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren und die GKV-Beitragszahler*innen schon 2027 um rund 12 Milliarden Euro zu entlasten,
2. psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der MGV gemäß § 87d Absatz 4 SGB V vollständig zu vergüten. Zentrale Elemente einer zukünftig auch in Krisenzeiten erforderlichen psychotherapeutischen Versorgung und insbesondere auch zusätzlich erforderliche Behandlungsplätze für psychisch kranke Kinder und Jugendliche dürfen nicht Opfer einer unreflektierten Kostenbremse werden,
3. strukturell wirksame Maßnahmen wie Zuschläge für die Kurzzeittherapie und Vergütungsregelungen für Terminkonstellationen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zu erhalten.



Die detaillierte Bewertung der im Referentenentwurf niedergelegten Regelungsvorschläge kann in der Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_GKV_Beitragssatzstabilisierungsgesetz_23d215d041.pdf) nachgelesen werden.





Pressekontakt:

Ulrike Florian
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: presse(at)bptk.de


Original-Contentvon: Bundespsychotherapeutenkammer,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.04.2026 - 10:10 Uhr
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Gesundheit & Medizin



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