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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz / Reinhardt: Seriöse Reformen statt Operationen mit der Brechstange

ID: 2245466

(ots) - Vor der morgigen Anhörung zum Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesgesundheitsministerium erklärt Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nach Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes. Tatsächlich stehen wir vor einem der umfangreichsten Spargesetze für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten, mit denkbar weitreichenden Folgen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, für die Versicherten und fürdie Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen.

Umso schwerer wiegt die Zumutung, dass den Beteiligten lediglich vier Tage Zeitüber ein Wochenende gegeben wird, um ein über 150 Seiten starkes Gesetz mit solch grundlegenden Einschnitten und Veränderungen zu prüfen und zu bewerten. Diese Zeitvorgaben sind Maßnahmen mit der Brechstange und hier absolut unangebracht. Bei allem Verständnis für den bestehenden Handlungsbedarf darf bei einem so wichtigen Vorhaben nicht Schnelligkeit vor Gründlichkeit gehen.

Trotz dieser außerordentlich engen Frist haben wir uns in einer ersten Bewertung differenziert mit dem Entwurf befasst und werden unsere Positionen auch im weiteren parlamentarischen Verfahren klar einbringen. Beispielhaft zu nennen ist insbesondere die Nichtaufnahme der vollständigen Refinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger in den Entwurf. Dies ist ein Mangel an Wertschätzung für die Versicherten und die im Gesundheitswesen Tätigen, die diese Solidarmaßnahme durch Einsparungen, Honorarkürzungen und Leistungsverdichtung tragen müssen. Die vollständige Übernahme dieser Leistungen durch den Bundeshaushalt wäre nicht nur ordnungspolitisch geboten, sie wäre auch Ausdruck eines richtig verstandenen gesamtgesellschaftlichen Solidargedankens.

Entscheidend ist jetzt, ausreichend Zeit zu haben, um die Folgen aller mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen für die Patientenversorgung sorgfältig zu analysieren und auch in ihrer Wechselwirkung untereinander zu bewerten. Dies ist auch wichtig, um die Auswirkungen des Gesetzes auf laufende oder noch ausstehende Reformvorhaben, wie die Einführung des Primärversorgungssystems, die Neuregelung der Notfallversorgung und die Umsetzung der Krankenhausreform, angemessen einschätzen zu können.





Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr aufmerksam darauf achten, ob die Betroffenen bei der Detailausgestaltung der Reform ehrlich und ernsthaft beteiligt werden oder ob daraus eine parlamentarische Alibiveranstaltung wird. Akzeptanz und Begleitung der Reform seitens derÄrzteschaft werden maßgeblich davon abhängen."

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse(at)baek.de


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