InternetIntelligenz 2.0 - +++ Sperrfrist: Beschluss des Bundestages +++ Anerkennungsverfahren beschleunigen - Qualität und Pa

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

+++ Sperrfrist: Beschluss des Bundestages +++ Anerkennungsverfahren beschleunigen - Qualität und Patientensicherheit konsequent sichern

ID: 2240819

(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen beschlossen. Dazu erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:"Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen aus Drittstaaten effizienter zu gestalten. Dabei müssen Patientensicherheit und hohe Qualitätsstandards uneingeschränkt gewahrt bleiben. Es ist gut, dass dieser Grundsatz im parlamentarischen Verfahren gestärkt wurde. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung in der ärztlichen Approbationsordnung an."

Die Bundesärztekammer begrüßt die im Gesetz vorgesehene Regelfall-Kenntnisprüfung bei Erhalt der Möglichkeit zur dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung. Im parlamentarischen Verfahren ist im Gesetzestext klargestellt worden, dass die neue Regelfall-Kenntnisprüfung eine echte Berufszulassungsprüfung sein muss. Nachgewiesen werden muss, dass für die Berufsausübung erforderlichen Grundkenntnisse sowie die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten vorliegen. Die konkrete Ausgestaltung der Prüfung erfolgt jedoch erst im zweiten Schritt durch eine Änderung der ärztlichen Approbationsordnung."Die Ausgestaltung in der Approbationsordnung muss dem Anspruch einer echten Berufszulassungsprüfung gerecht werden", betont Reinhardt.

Unerlässlich ist aus Sicht der Bundesärztekammer, dass in Fällen von Drittstaatenausbildungen die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung abgelegt wird. Ausreichende sprachliche Kompetenzen sind Voraussetzung für das sichere Verständnis fachlicher Inhalte, das erfolgreiche Absolvieren der Regelfall-Kenntnisprüfung und eine verantwortungsvolle Patientenversorgung. Zu begrüßen ist daher, dass der Gesetzgeber nun eine sachgerechte Prüfungsreihenfolge ermöglicht.

Sehr kritisch sieht die Bundesärztekammer weiterhin die Aufnahme eines partiellen Zugangs in die Bundesärzteordnung. Die betroffenen Personengruppen erfüllen nicht die Voraussetzungen, um als Ärztin oder Arzt zu gelten. Ein Teilzugang lässt Patientinnen und Patienten über die tatsächliche Qualifikation der sie behandelnden Person im Unklaren.





Abschließend betont Reinhardt:"Für bessere und schnellere Anerkennungsverfahren ist viel mehr erforderlich, als sich allein mit einem Bundesgesetz regeln lässt. Bund und Länder müssen gemeinsam für effektivere, bundeseinheitliche Verwaltungsverfahren sorgen."Die Bundesärztekammer hat dazu in ihrem Positionspapier konkrete Vorschläge gemacht.

Positionspapier"Beschleunigung, Effizienz und Sorgfalt. Anerkennungsverfahren für in Drittstaaten erworbene Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten"(https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Positionspapier_Anerkennungsverfahren_Stand_10.07.2025.pdf)

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse(at)baek.de


Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Zwischen Leben und Tod: Hoffnung für Menschen auf der Warteliste / BÄK begrüßt Reform der Lebendorganspende
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.03.2026 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2240819
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 7 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"+++ Sperrfrist: Beschluss des Bundestages +++ Anerkennungsverfahren beschleunigen - Qualität und Patientensicherheit konsequent sichern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesärztekammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesärztekammer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 83


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.