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Fast 1.000 Sachsen-Anhalter wechseln Geschlechtseintrag

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(ots) - In Sachsen-Anhalt haben seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 976 Menschen ihren Geschlechtseintragändern lassen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion. Die Möglichkeit, die nach der Geburt eingetragene Festlegung"männlich"oder"weiblich"ohne aufwendige Begutachtungändern zu lassen, gibt es seit November 2024.

In sehr wenigen Fällen haben Personen nach einer Änderung des Eintrags einen weiteren Wechsel vorgenommen. Laut Landesregierung gab es vier solcher Fälle. Ob die Betreffenden zum ursprünglichen Eintrag zurückgekehrt sind oder sich für die ebenfalls möglichen Varianten"divers"oder"ohne Eintrag"entschieden haben, wurde nicht erfasst. Rechtlich ist eineÄnderung nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich.

Die neue Regelung wurde fast ausschließlich von Erwachsenen genutzt. Die konkrete Zahl der Minderjährigen stuft die Landesregierung als Verschlusssache ein, weil sie so niedrig sei, dass bei einer Aufschlüsselung nach Landkreisen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich seien. Dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler zufolge, der die nichtöffentlichen Zahlen eingesehen hat, sind von den 976 Personen mit Änderung des Eintrags rund 40 minderjährig. Bei ihnen gehe es überwiegend um einen Wechsel weiblich zu männlich, so Köhler. Der Wechsel des Geschlechts sei ein Trend, den man aus den USA kenne undder enorme gesellschaftliche Konflikte auslöse, warnte Köhler.

Der Fachverband der Standesbeamten zieht eineüberwiegend positive Bilanz der Reform."Wir hätten nicht mit einer so großen Nachfrage gerechnet. Nach unserem Eindruck meinen es die Antragsteller ernst und sind sehr dankbar für die unbürokratische Lösung", sagte Landesvorsitzende Sigrun Quente. Ihren Angaben zufolge ist aktuell nur ein einziger Fall bekannt, der auf einen Missbrauch hindeutet. Gemeint ist die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, früher Sven Liebich. Der Fachverband der Standesbeamten hält eine Ergänzung des Gesetzes für erwägenswert."Man könnte sagen: Wer für eine Straftat verurteilt wird, während er als Mann registriert war, kann den Eintrag erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ändern", schlug Quente vor.





Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hagen Eichler
Telefon: 0391 400 66 94 10
hagen.eichler(at)mz.de


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Datum: 30.03.2026 - 02:00 Uhr
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