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Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige

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Nach Anzeige wegen verbotener Käfighaltung von rund 1.500 Hühnern ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen. Der Betrieb wurde erst nach Hinweisüberprüft.


(IINews) - Nach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation ANINOVA hat die Staatsanwaltschaft Aachen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das bestätigte die Behörde gegenüber der Organisation. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 655 Js 527/26 geführt.
Hintergrund der Ermittlungen ist eine illegale Hühnerhaltung in Waldfeucht im Kreis Heinsberg, die Ende Januar 2026 beendet wurde. Der Organisation liegt Bildmaterial aus dem Stall vor, das erhebliche bauliche, hygienische und tierschutzrelevante Mängel dokumentiert.

Nach Informationen von ANINOVA wurden in dem Betriebüber einen Zeitraum von rund 20 Jahren etwa 1.500 Hühner in sogenannter Kleingruppenhaltung gehalten. Diese Form der Käfighaltung ist seit dem 1. Januar 2026 bundesweit verboten. Das Verbot wurde bereits 2021 im Rahmen der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen und mit einer mehrjährigen Übergangsfrist versehen.

Der ursprüngliche Betreiber des Betriebs verstarb im November 2025. Die Tierhaltung wurde anschließend von dessen Bruder übernommen. Zum Zeitpunkt des Todes befanden sich noch rund 300 Hühner im Stall. Die Eier wurden zuvor über Eierautomaten sowie im Direktverkauf vermarktet.
Das ANINOVA vorliegende Bildmaterial zeigt stark verschmutzte Stallbereiche, beschädigte und heruntergekommene Bausubstanz sowie herabhängende Deckenteile. Die Hühner waren über lange Zeiträume in engen Käfigsystemen untergebracht, die ihre natürlichen Bewegungs- und Verhaltensbedürfnisse massiv einschränkten. Nach Angaben des Betreibers selbst hatten einzelne Tiere zeitweise keinen dauerhaften Zugang zu Futter und Wasser, da sich Tiere außerhalb der vorgesehenen Käfigbereiche befanden.

Erst nach einem Hinweis an das zuständige Veterinäramt des Kreises Heinsberg wurde eine Kontrolle durchgeführt. Die verbliebenen rund 300 Hühner wurden anschließend für 1 Euro pro Tier an Privatpersonen abgegeben. Eine behördlich koordinierte Sicherstellung oder Vermittlung der Tiere erfolgte nach Kenntnis von ANINOVA nicht.




"Die Kleingruppenhaltung von Legehennen ist seit dem 1. Januar 2026 eindeutig verboten. Wenn eine solche Haltung dennoch weiter betrieben wird, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Wir erwarten deshalb, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Nach Einschätzung der Organisation wirft der Fall zudem grundsätzliche Fragen zur Kontrolldichte und zum Vollzug des Tierschutzrechts auf. Dass eine über Jahre betriebene Käfighaltung offenbar erst nach einem externen Hinweis überprüft wurde, zeige erneut strukturelle Defizite bei der Überwachung von Tierhaltungsbetrieben.

Aus Sicht von ANINOVA macht der Fall zudem deutlich, dass Tierleid in der landwirtschaftlichen Tierhaltung häufig systembedingt entsteht. Eine pflanzliche und vegane Lebensweise, die vollständig auf tierische Produkte verzichtet, ist aus Sicht der Organisation der konsequenteste Weg, Tierleid dauerhaft zu vermeiden.

Weitere Informationenhier.

Bildmaterial kann angefordert werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org



Leseranfragen:

An der Autobahn 23, 53757 Sankt Augustin



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Datum: 19.03.2026 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jan Peifer
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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