"My Voice, My Choice"- Europäische Kommission muss Verantwortungübernehmen

(ots) - Die Europäische Kommission befasst sich aktuell mit der Europäischen Bürgerinitiative"My Voice, My Choice". Diese fordert die Vorlage eines Legislativvorschlags für einen EU-Finanzierungsmechanismus, der Mitgliedstaaten unterstützt, die freiwillig eine grenzüberschreitende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen. Hintergrund ist, dass Frauen in einzelnen EU-Staaten aufgrund besonders restriktiver Regelungen faktisch gezwungen sind, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, um Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung zu erhalten. Europa darf sich bei Fragen der körperlichen Selbstbestimmung nicht hinter Kompetenzdebatten verstecken.
Jasmina Hostert, frauenpolitische Sprecherin:
"Die Initiative My Voice, My Choice setzt ein deutliches Zeichen für die reproduktive Selbstbestimmung und medizinische Versorgung von Frauen in ganz Europa. Die Initiative fordert was längst überfällig ist: den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle Frauen in Europa. Europaweit erstarken rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen. Diese bedrohen hart erkämpfte Frauenrechte - bis hin zur reproduktiven Selbstbestimmung. Das ist nicht nur zutiefst frauenfeindlich, sondern kann für Frauen lebensbedrohlichsein. Umso bedeutsamer ist es, dass sich das Europäische Parlament im Dezember 2025 für die Unterstützung der Initiative ausgesprochen hat. Das ist ein besonders starkes Signal für alle Frauen und die Demokratie in Europa. Die Europäische Kommission sollte Verantwortung übernehmen und Farbe bekennen."
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Es ist richtig, dass die konkrete Ausgestaltung des Schwangerschaftsabbruchs in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Aber das darf nicht als pauschale Begründung dienen, europäische Handlungsmöglichkeiten von vornherein auszuschließen. Wenn Frauen innerhalb der EU reisen müssen, um medizinische Versorgung zu erhalten, berührt das Fragen der öffentlichen Gesundheit, der Gleichstellung und der Freizügigkeit. Die Kommission ist gefordert, ihre Spielräume sorgfältig zu prüfen und nicht vorschnell politische Zurückhaltung zur rechtlichen Notwendigkeit zu erklären. Wir erwarten eine ernsthafte inhaltliche Prüfung eines solidarischen Unterstützungsmechanismus und kein politisches Wegducken. Es geht nicht umeine Vereinheitlichung nationaler Strafrechtsordnungen, sondern um die Frage, ob Europa Solidarität organisiert, wenn Grundrechte faktisch eingeschränkt sind. Frauenrechte sind Menschenrechte. Wenn die Freizügigkeit in Anspruch genommen werden muss, um medizinische Leistungen zu erhalten, ist das auch eine europäische Realität, auf die Europa reagieren darf und auch muss."
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Datum: 26.02.2026 - 17:52 Uhr
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