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Koalition macht Tempo für den Wasserstoffhochlauf

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(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute mit Stimmen von CDU/CSU und SPD das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzübernehmen wir Verantwortung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und senden ein Zeichen der politischen Unterstützung an Wasserstoffproduzenten, Zulieferer und Abnehmer (Industrie). Mit dem Gesetz schaffen wir einen klaren politischen Rahmen, damit zentrale Wasserstoffprojekte schneller und verlässlicher umgesetzt werden können.

MahmutÖzdemir, Wasserstoffbeauftragter:

"Mit dem heutigen Beschluss bringt der Bundestag den Wasserstoffhochlauf spürbar voran. Das Gesetz ordnet Verfahren, schafft Klarheit und sorgt dafür, dass Projekte nicht an unnötigen Hürden scheitern. Beschleunigung heißt hier: Dinge einfacher, verlässlicher und praktikabler zu machen. Mit diesem Gesetz legen wir den nächsten großen Baustein füreine industrielle Transformation hin zu einer klimafreundlichen, wettbewerbsfähigen deutschen Wirtschaft samt sicherer Energieversorgung.

Unser Ziel ist klar: Deutschland soll sowohl Entwicklungsstandort als auch Leitmarkt für Wasserstofftechnologien werden. Wir wollen Innovation ermöglichen und zugleich den industriellen Einsatz von Wasserstoff vorantreiben - etwa in der klimaneutralen Stahlproduktion. So sichern wir gut bezahlte Arbeitsplätze und leisten einen entscheidenden Beitrag zur CO2-Reduktion sowie zur Stärkung unserer industriellen Souveränität.

Ich freue mich, dass wir in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen der CDU/CSU im parlamentarischen Verfahren wegweisende Verbesserungen erzielen konnten. So erweitern und präzisieren wir den Anwendungsbereich um Anlagen zur Umwandlung von flüssigen organischen Wasserstoffträgern (LOHC), Anlagen zur Hydrierung von LOHC sowie Anlagen zur Erzeugung kohlenstoffarmen Wasserstoffs. Außerdem regeln wir künftig die Übergangs- und Anschlussfragen: Neue Verfahrensregelungen werden durch Übergangsregelungen auch auf laufende Verfahren anwendbar gemacht. Elektrolyseure werden im Planfeststellungsrecht berücksichtigt."





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