Effektivere Strafverfolgung innerhalb der EU

(ots) - Am Donnerstag hat der Bundestag Regeln zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Damit wird die entsprechende EU-Richtlinie (EU) 2023/1544 und die Verordnung (EU) 2023/1543 umgesetzt. Mit diesem Gesetz können Behörden leichter auf digitale Beweismittel über mitgliedsstaatliche Grenzen hinweg zugreifen.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Mit dem E-Evidence-Gesetz erleichtern wir den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Daten wie E-Mails, Chatverläufe oder IP-Adressen über europäische Ländergrenzen hinweg. Das ist ein entscheidender Schritt, um grenzüberschreitende Kriminalität, also etwa Cyberkriminalität, organisierte Kriminalität und Finanzkriminalität, besserzu bekämpfen. Denn Kriminelle agieren zunehmend digital und international. Das Gesetz sieht hohe rechtsstaatliche Standards vor. Um den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen zu sichern, müssen die Behörden prüfen, ob Ablehnungsgründe, also Einwände gegen die Herausgabe von Daten, bestehen. Um diesen Schutz weiter zu verbessern, sollen bei Unklarheiten oder Zweifeln über solche Einwände Auskünfte bei den Diensteanbietern eingeholt werden können."
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Datum: 30.01.2026 - 09:21 Uhr
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