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Deutsche Umwelthilfe erzielt Grundsatzurteil für den Klimaschutz: Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu massiver Nachbesserung des Klimaschutzprogramms

ID: 2227978

(ots) -
- DUH sieht nun Bundesregierung im unmittelbaren Handlungszwang, Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten zu beschließen
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt höchstrichterlich Klagerecht der DUH zum Klimaschutzprogramm
- Geändertes Klimaschutzprogramm muss konkrete und ausreichende Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels enthalten
- DUH kündigt an, von dem vom BVerwG nun bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, sofern die Bundesregierung bis zum 25. März 2026 kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht heute sowohl das Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für eine Verbesserung von Klimaschutzprogrammen bestätigt als auch die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. Die DUH hatte gegen das Klimaschutzprogramm geklagt, weil es nach eigenem Bekunden der Bundesregierung nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen. Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Allein durch ein Tempolimit von 100 km/hauf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden. Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet."





Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die von der DUH im Mai 2024 erwirkte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und stärkt die Rolle des Klimaschutzprogramms als verbindliches Steuerungsinstrument, das konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele enthalten muss. Damit steht die Bundesregierung unter erheblichem Handlungsdruck, ausreichende Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele zu beschließen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:"Gerade im Gebäudebereich braucht es jetzt einen echten Kurswechsel: Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt. Zusätzlichbrauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Das Urteil macht klar: Die Bundesregierung kann sich nicht mit vagen Absichtserklärungen aus der Verantwortung stehlen - Klimaschutz ist gesetzliche Pflicht. Wir werden genau darauf achten, dass die notwendigen Maßnahmen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden und alle künftigen Klimaschutzprogramme den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen."

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt:"Klimaschutz ist justiziabel. Es ist gerichtlichüberprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant. Deutschland wird das Klimaschutzziel 2030 verfehlen, wenn so weiter gemacht würde wie bisher. Die Bundesregierung ist deshalb verurteilt worden, dies umgehend zu korrigieren."

Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, ob die Bundesregierung diese Frist einhalten wird und ausreichende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 sowie der dazwischen liegenden Einzeljahre beschließt. Äußerungen der Bundesregierung im Laufe der heutigen Verhandlung deuten darauf hin, dass bisher kein beschlussfähiger Entwurf vorliegt, mit dem die Klimaziele erreicht werden können. Auch derExpertenrat für Umweltfragen, der bewerten muss, ob die in das Programm aufgenommenen Maßnahmen ausreichend sind, wurde noch nicht eingebunden. Die DUH kündigt an, von dem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, sofern die Bundesregierung bis zum 25. März 2026 kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt. Dieses geht über das heute verhandelte Klimaschutzprogramm hinaus, weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040.

Link:

Bildmaterial der Fotoaktion vor dem Gerichtsgebäude finden Sie hier: https://l.duh.de/p260129

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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Datum: 29.01.2026 - 15:18 Uhr
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