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Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

ID: 2226939

(ots) -
- EU-Kommission will regelmäßige Risikobewertungen für Ackergifte wie Glyphosat abschaffen
- Gutachten:"Omnibus"-Gesetzespaket verstößt gegen EU-Schutzstandards und Urteil des EuGH
- Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern: Bundesregierung muss Pläne im EU-Rat am 2. Februar klar ablehnen

Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das mehrere Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen heute veröffentlicht haben.

Das Gutachten, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ClientEarth, die Aurelia Stiftung, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München in Auftrag gegeben haben, warnt: Die Pläne der EU-Kommission führen zu"einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit". Zudem gebe es"ernsthafte Zweifel"an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Die Organisationen fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deshalb auf, die Pläne zu stoppen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss klarmachen, dass Deutschland das Gesetzesvorhaben nicht unterstützt. Die Verbände fordern eine klare Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar.

Mit dem sogenannten"Food and Feed Safety Simplification Omnibus"-Gesetzespaket will die EU-Kommission die bisher vorgeschriebenen, regelmäßigen Risikoprüfungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen. Viele Ackergifte sollen künftig unbefristet genehmigt werden. Selbst wenn neue Studien zum Beispiel Hinweise auf Krebsrisiken oder auf eine Belastung des Grundwassers liefern, blieben die Pestizide auf dem Markt. Außerdem will die Kommission die Fristen ausweiten, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff selbst nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf.




Die geplantenÄnderungen stehen laut Gutachten auch im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat bereits 2019 in seinem richtungsweisenden Blaise-Urteil klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittelndas Vorsorgeprinzip befolgen und ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibt - ohne die verpflichtende ordentliche Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit wie Expert:innen, Organisationen und Verbände im Rahmen einer öffentlichen Konsultation. Kritische Hinweise habe die Kommission ignoriert. Obwohl"mit erheblichenökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen"sei, heißt es in dem Gutachten.

Die Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern die Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):"Das Omnibus-Gesetzespaket ist ein politischer Etikettenschwindel: Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau wird in der EU der Schutz von Mensch und Natur bei Pestiziden systematisch zurückgebaut. Unbefristete Wirkstoffzulassungen, auch bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Risiken und längere Aufbrauchfristen selbst bei bedenklichen Stoffen sind nichts anderes als ein Freifahrtschein für gefährliche Ackergifte. Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf. Wir erwarten von der Bundesregierung klare Kante im Rat. Dieser Gesetzesvorschlag muss abgelehnt werden. Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risiko-Kontrolle, statt immer mehr Deregulierung."

Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth:"Die vorgeschlagenenÄnderungen machen die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Regulierung von Pestiziden zunichte und riskieren damit die Gesundheit von Landwirt*innen, Verbraucher*innen und der Natur. Außerdem ignoriert es die Rechtsprechung des EuGH. Diese sagt klar: Die Risikobewertung muss neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Menschen einbeziehen und eine Abwägung treffen, die das Vorsorgeprinzip vor wirtschaftlichen Interessen priorisiert. Statt"Vereinfachung"schafft dieses Omnibuspaket Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren."

Thomas Radetzki, Vorstand und Initiator der Aurelia Stiftung:"Die EU-Kommission plant, grundlegende Schutzmechanismen für Mensch und Natur außer Kraft zu setzen. Einmal genehmigte Pestizide sollen praktisch unangreifbar sein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken brauchen nachträglich nicht mehr berücksichtigt zu werden - selbst wenn Behörden oder unabhängige Institutionen dies fordern. Unter dem Schlagwort"Bürokratieabbau"droht der Schutz von Bienen und Biodiversität systematisch ausgehebelt zu werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, Vorsorgeprinzip, wissenschaftsbasierte Risikobewertung und Revisionsfähigkeit bei Pestizidzulassungen verbindlich zu gewährleisten."

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany):"Der Gesetzesvorschlag wirft in einem undemokratischen Verfahren jahrzehntelange Errungenschaften zum Schutz unserer Gesundheit und der Umweltüber Bord. Leidtragende werden insbesondere unsere Kinder sein, die zukünftig noch schlechter vor Belastungen insbesondere mit hormonell schädigenden und reproduktionstoxischen Pestiziden und PFAS-Pestiziden geschützt sein werden."

Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München:"Mit diesem Omnibus-Gesetzespaket würde die EU-Kommission ein gefährliches Signal senden: Pestizide dürften dauerhaft auf dem Markt bleiben, selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf erhebliche Risiken hinweisen. Das ist rechtswidrig und verantwortungslos. Ursula von der Leyen muss die Pläne zurückziehen - und die Bundesregierung darf ihnen nicht zustimmen."

Annemarie Botzki von der Verbraucherorganisation foodwatch:"Der EU-Kommission sind die Profite von BayerMonsanto und Co. offenbar wichtiger als die Gesundheit von uns Bürger:innen. Ursula von der Leyen nimmt in Kauf, dass noch mehr Rückstände von Ackergiften in unseren Lebensmitteln landen."

Links:

Rechtsgutachten zum Download: https://l.duh.de/p260127

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Andreas Winkler, foodwatch e.V.
0174 3751689, presse(at)foodwatch.de

Susanne Smolka, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
0179 6822644, susanne.smolka(at)pan-germany.org

Johanna Fomulok, ClientEarth
030 726211926, jfamulok(at)clientearth.org

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung
0171 3366569, thomas.radetzki(at)aurelia-stiftung.de

Moritz Tapp, Umweltinstitut München e.V.
089 307749-48, mt(at)umweltinstitut.org

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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