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3,2 Millionen Anträge, eine Strukturreform und mehr Transparenz: Teilhabeverfahrensbericht 2025 veröffentlicht

ID: 2225480

(ots) - Der Teilhabeverfahrensbericht (THVB) 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) legt für das Berichtsjahr 2024 umfassende Kennzahlen zum Reha- und Teilhabegeschehen in Deutschland vor. Grundlage sind die Daten von 1.005 Rehabilitationsträgern.

Antragszahl bleibt insgesamt auf hohem Niveau

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 3,2 Millionen Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestellt. Damit blieb das Antragsvolumen insgesamt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 79,8 Prozent der Anträge entfielen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Mehr als die Hälfte aller Anträge ging bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein, knapp ein Drittel bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt wurden 83,7 Prozent aller Anträge vollständig oder teilweise bewilligt.

Neuordnung der Trägerlandschaft: Soziale Entschädigung stark konzentriert

Die Anzahl der berichtspflichtigen Träger für den THVB ist 2024 mit 1.099 erstmals gesunken. Hintergrund ist die Einführung des SGB XIV, durch die sich die Zahl der Träger im Bereich der Sozialen Entschädigung von 256 auf 93 reduziert hat. Der THVB bildet diese strukturellen Veränderungen erstmals datenbasiert und bundesweit vergleichbar ab.

Weiterleitungen selten - Turboklärung erstmals berichtet

In 2024 wurden 7,4 Prozent aller Anträge wegen vollständiger Unzuständigkeit weitergeleitet. Die im Bericht neu ausgewiesene sogenannte Turboklärung nach § 14 Abs. 3 SGB IX spielt mit 0,1 Prozent aller Anträge eine geringe, aber nachweisbare Rolle und wurde in allen Trägerbereichen genutzt.

Differenziertes Bild zu Bearbeitung und Leistungsbeginn

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt insgesamt 26,8 Tage. Leistungen wurden im Schnitt 64,3 Tage nach Bewilligungsbescheid angetreten. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Leistungen in vielen Fällen bereits vor dem Bescheid begonnen wurden - im Durchschnitt 62,2 Tage vorher, insbesondere in der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe. Leistungsberechtigte müssen auf ihre Leistungen unter Umständen also gar nicht so lange warten, wie es die Bewilligungsdauer vermuten lässt.





Mehr regionale Steuerung

Das Interesse an länderspezifischen Analysen mit Kennzahlen für Landkreise und kreisfreie Städte nimmt weiterhin zu. Bisher haben neun Bundesländer regionale Auswertungen in unterschiedlichem Umfang und für verschiedene Zwecke bei der BAR angefragt.

Der Teilhabeverfahrensbericht 2025 steht ab sofort auf der BAR-Website (www.bar-frankfurt.de>Teilhabeverfahrensbericht (https://www.bar-frankfurt.de/themen/teilhabeverfahrensbericht/teilhabeverfahrensberichte.html)) zum Download zur Verfügung.

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR):

Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969 fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.

Pressekontakt:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Dr. Nadine Liebing, Teamleiterin Teilhabeverfahrensbericht
E-Mail: teilhabeverfahrensbericht(at)bar-frankfurt.de
Telefon: (069) 605018-0


Original-Content von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.01.2026 - 11:20 Uhr
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Gesundheit & Medizin



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