Jährlich knapp 60.000 Todesfälle durch Feinstaub und 23.000 durch Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

(ots) - Neue Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) belegen erneut die gravierenden Gesundheitsfolgen von schlechter Luftqualität in Deutschland. Im Jahr 2023 gab es 57.564 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub der Partikelgröße PM2,5, 23.013 Todesfälle infolge des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) sowie 22.114 Todesfälle, die auf Luftverschmutzung mit bodennahem Ozon (O3) zurückzuführen sind. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung auf, erstmals einen verbindlichen Grenzwert für Ozon einzuführen und die neuen EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in Deutschland bereits 2028 und nicht erst 2030 verbindlich umzusetzen. Die DUH kündigt an, durch eine groß angelegte Aktion"Saubere Luft"die schnellstmögliche Verbesserung der Luftqualität auch vor Gericht durchzusetzen.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Während die Bundesregierung die Vergiftung der Atemluft mit Feinstaub, bodennahem Ozon und dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid als Kavaliersdelikt betrachtet, kämpfen wir vor Gericht weiter für die Gesundheit der Menschen: Im Jahr 2026 erwarten wir ein höchstrichterliches Urteil am Bundesverwaltungsgericht zum vollkommen unzureichenden Nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung. Nach den rechtskräftigen Entscheidungen des OVG Schleswig gegen die Genehmigung illegaler Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt werden wir die Bundesregierung zwingen, die Nachrüstung oder Stilllegung von 7,8 Millionen Dieselfahrzeugen mit betrügerischen Abschalteinrichtungen anzuordnen. Doch damit nicht genug: Ab kommendem Jahr werden bei Überschreitung der neuen Grenzwerte Luftqualitätsfahrpläne erstellt werden müssen, die die Einhaltung der neuen Grenzwerte sicherstellen. Überall dort, wo die Städte keine ausreichenden Pläne erstellen, werden wir dies auf dem Klageweg durchsetzen. Die Einhaltung geltender Grenzwerte ist das absolute Minimum, was Bund, Länder und Kommunen nun angehen müssen."
Hintergrund:
Im Oktober 2024 wurde eine Neufassung der EU-Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet und trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Ab 2030 gelten damit EU-weit strengere Grenzwerte von 10 µg/m3 für PM2,5 und 20 µg/m3 für NO2 im Jahresmittel. Dennoch bleiben die neuen Vorgaben deutlich hinter dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zurück: Sie liegen immer noch doppelt so hoch wie die gesundheitsrelevanten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
Um die Luftqualität zu verbessern, müssen wir bei Heizungen und Autos weg von Verbrennen, hin zu Wärmepumpen und E-Autos. Für bestehende Holzheizungen, Fahrzeuge, aber auch Baumaschinen muss stets der aktuelle Stand der Abgasreinigungs-Technik nachgerüstet werden. Um die Belastung der Atemluft mit bodennahem Ozon zu reduzieren, muss vor allem der Ausstoß von Methan, NMVOC und Stickoxiden konsequent reduziert werden, da es sich dabei um die wichtigsten Vorläuferstoffe von Ozon handelt.
Links:
- Zum Bericht der EEA: https://ots.de/HyVuM5
- Vollständige Datenbank: https://l.duh.de/251201datenbank
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
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Datum: 01.12.2025 - 11:09 Uhr
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