Sicherheit im Job. Auch im Winter.
Passen Sie auf sich auf.
Sie meinen, die Grippewelle sei mit dem Ende der Herbstzeit vorbei und die Fehlzeiten sinken wieder? Leider bringt der Winter seine eigenen Herausforderungen mit. Kälte, Dunkelheit, gefrorene Straßen und Wege und trockene Luft sind nur ein Teil davon.
Mit Beginn des Winters steigt durch die trockene Außenluft und beheizte Innenräume vor allem das Risiko für Atemwegsinfekte deutlich an.
Und auch das Unfallrisiko steigt nicht nur im Straßenverkehr und auf Werksgeländen, sondern auch zu Fußkönnen vereiste Flächen und rutschige Gehwege zu Verletzungen führen.

(IINews) - Was kann ich selbst tun?
Ein sicheres Hygieneverhalten mit regelmäßigem Händewaschen und/oder Desinfizieren nach Kontakt mit Oberflächen (z. B. Türklinken, Geländer, öffentliche Verkehrsmittel) ist eine sinnvolle Präventionsmaßnahme. Rückfettende Hautschutzmittel schützen die Haut zusätzlich vor einer Austrocknung.
Generell sollte auf eine ausgewogene und vitaminreiche Ernährung geachtet werden. Dazu gehören fünf Portionen Obst und Gemüse jeden Tag sowie probiotische Lebensmittel und zinkreiche Nahrung.
Und wie immer gilt auch hier: Bewegung, Stressreduktion und ausreichend Schlaf unterstützen den Körper auch im Winter.
Was gilt im Winter in Büroräumen?
- Es sollte eine Raumtemperatur von 20°C angestrebt werden (bei Arbeiten mit körperlicher Anstrengung kann diese abweichen).
- Die relative Luftfeuchtigkeit sollte bei 40–60 % liegen.
- Es sollte 3–5 x täglich für je 3–5 Minuten stoßgelüftet werden.
- Zimmerpflanzen oder, wenn nötig, Luftbefeuchter können das Raumklima merklich verbessern.
Arbeiten im Freien: Persönliche Schutzausrüstung im Winter?
Bei vielen Berufen gibt es persönliche Schutzausrüstung (PSA), die für die Mitarbeitenden bereitgestellt werden muss. Ob diese nötig ist, wird durch eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) des entsprechenden Arbeitsplatzes festgelegt. Auf Baustellen oder im Straßenbau muss diese GBU auch für Minustemperaturen durchgeführt werden und den Mitarbeitenden nachfolgend eine entsprechende PSA zur Verfügung gestellt werden.
Laut der„DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ ist die/der Arbeitgeber*in immer für die Bereitstellung zuständig.
Welche Gefahren drohen Mitarbeitenden ohne ausreichende PSA bei Arbeiten draußen?
- Unterkühlung des Körpers durch Kälte, Wind und Regen
- Durchnässen der Arbeitskleidung bei Niederschlägen
- Ausrutschen oder unsicherer Stand
Hier können vor allem Überziehjacken, -mäntel und -hosen, entsprechende Handschuhe und Schuhe, Ohren- und Kopfschutz helfen.
Wenn es einen doch erwischt hat:
Empfohlen wird, sich mit Wärme und ausreichend Schlaf zu schonen. Ggf. können inhalative Maßnahmen helfen. Beim Niesen sollten stets Mund und Nase bedeckt sein und ein gewissenhafter Abstand zu anderen Personen sollte eingehalten werden.
Wichtig: Wenn Mitarbeitende sich schon vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder gesund und arbeitsfähig fühlen, können sie auch schon eher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
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Michael Horst
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Datum: 26.11.2025 - 10:25 Uhr
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Gesundheit & Medizin
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Freigabedatum: 26.11.2025
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