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DEKV-Fachforum. Gutachten von Prof. Schlegel bestätigt: Trägervielfalt und Subsidiarität haben keine rechtliche Schutzfunktion im Krankenhausrecht

ID: 2214091

(ots) - Beim Fachforum"Subsidiarität im Wandel - Zwischen Grundgesetz und Krankenhausreform"hat der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zentrale Erkenntnisse zur Zukunft freigemeinnütziger Krankenhäuser und der Trägervielfalt im deutschen Gesundheitswesen vorgestellt. Kernstück war das vom DEKV beauftragte Rechtsgutachten des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, das die Rolle von Subsidiarität und Trägervielfalt im Krankenhausrecht grundlegend bewertet.

Trägervielfalt: gesellschaftlich gewollt - rechtlich wirkungslos

Das Gutachten zeigt klar: Weder Subsidiarität noch Trägervielfalt haben im Krankenhausplanungsrecht eine einklagbare Schutzwirkung. Für die Länder gelten ausschließlich die Kriterien Bedarf, Qualität und Leistungsfähigkeit. Die Trägerform spielt bei Planungsentscheidungen keine Rolle.

"Das Krankenhausrecht kennt keinen Vorrang freigemeinnütziger Träger. Trägervielfalt hat rechtlich nur eine nachgeordnete Bedeutung, wenn die Qualität zweier Anbieter identisch ist", erläuterte Schlegel. Damit bestätigt er eine Entwicklung, die freigemeinnützige Einrichtungen seit Jahren spüren: Die historische Rolle kirchlicher und gemeinnütziger Häuser entfaltet im geltenden Recht keine Schutzwirkung.

Kommunale Defizitausgleiche verzerren den Wettbewerb - bleiben aber zulässig

Von besonderer Bedeutung für die Trägervielfalt ist ein zweiter zentraler Befund: Kommunale Krankenhäuser dürfen unter bestimmten europarechtlichen Bedingungen Verluste durch ihre Träger ausgleichen lassen. Diese Zahlungen gelten nicht als wettbewerbswidrig, solange sie innerhalb eines klar umrissenen Rahmenserfolgen.

Schlegel betonte:"Diese Wettbewerbsbedingungen sind rechtlich zulässig - und auf Bundesebene nicht korrigierbar, weil Subsidiarität und Trägervielfalt keine einklagbaren Ansprüche erzeugen."Für freigemeinnützige Krankenhäuser bedeutet dies einen strukturellen Nachteil, da sie keine entsprechenden Ausgleichsmechanismen nutzen können.





DEKV: Trägervielfalt sichern heißt lokal überzeugen

Der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch hob hervor, welche Schlussfolgerungen daraus für die freigemeinnützige Trägerlandschaft erwachsen:"Das Gutachten zeigt klar: Die entscheidenden Weichen für die Zukunft der Trägervielfalt werden vor Ort gestellt. Wer in den Regionen überzeugt, hat Chancen."

Da Krankenhausplanung Ländersache bleibt, gewinnen regionale Entscheidungsgremien - Kreistage, Landesministerien, Planungsausschüsse - weiter an Bedeutung. Radbruch ergänzte:"Freigemeinnützige Krankenhäuser müssen sichtbarer machen, welchen Mehrwert sie für die Daseinsvorsorge und die Qualität der medizinischen Versorgung leisten. Nur mit belastbaren Daten und klaren Narrativen können wir Trägervielfalt politisch sichern."

Historische Verantwortung und Zukunft der Trägervielfalt

Prof. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, stellte die Bedeutung freigemeinnütziger und kirchlicher Träger in den historischen Kontext des deutschen Sozialstaats. Sie betonte:"Trägervielfalt ist kein dekoratives Prinzip. Sie ist ein tragender Bestandteil unseres Sozialstaats - gerade dort, wo Versorgung nicht profitgetrieben erfolgen kann."

Noller warnte vor einer Erosion der Trägervielfalt: Wenn kommunale Häuser durch Defizitausgleiche abgesichert seien, während freigemeinnützige Häuser Insolvenzen riskieren, entstehe eine Fehlsteuerung, die das System langfristig verändere.

DEKV stärkt Mitgliedshäuser in der regionalen politischen Arbeit

Der DEKV kündigte an, seine Mitglieder künftig noch gezielter dabei zu unterstützen, ihre Position als verlässliche Versorgungspartner zu festigen und regionale politische Netzwerke auszubauen. Die Sicherung der Trägervielfalt setze voraus, dass freigemeinnützige Krankenhäuser regional sichtbarer werden und ihre Versorgungsbeiträge klar kommunizieren.

"Trägervielfalt bleibt unverzichtbar für ein leistungsfähiges, menschliches und stabiles Gesundheitswesen. Ihre Sicherung verlangt heute mehr politische Überzeugungsarbeit als je zuvor", fasste Radbruch zusammen.

Download Gutachten Subsidiarität in der Langversion (https://dekv.de/wp-content/uploads/2025/11/DEKV_Gutachten.pdf)

Download Gutachten Subsidiarität in der Kurzversion

Pressekontakt:

Medizin&PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge(at)medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler(at)dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0


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Datum: 24.11.2025 - 14:51 Uhr
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