Deutsches Gericht nennt US-Regierung in Urteil"offen rechtsextremistisch"-"Autokratische bis faschistische Tendenzen"- US-Botschaft in Berlin zeigt sich irritiert und kontert Kritik

(ots) - Das Landgericht Bonn hat in einem aktuellen Urteil die US-Regierung um Donald Trump als"offen rechtsextremistisch-populistisch"bezeichnet und ihr in ihrem Handeln Tendenzen zum Faschismus bescheinigt. Dies berichtet der"Kölner Stadt-Anzeiger"(Freitag-Ausgabe). Soweit ersichtlich, hat sich die deutsche Justiz erstmals direkt und in so scharfer Form zu den politischen Verhältnissen in den Vereinigten Staaten geäußert. Nach dem Bericht der Zeitung führte ein Einzelrichter der 13. Zivilkammer weiter aus, es gebe in der Regierung Trump"deutlich anti-demokratische, anti-rechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen".
Das Gericht hatteüber die Klage gegen ein international tätiges soziales Netzwerk zu entscheiden. Ein Nutzer hatte vom Betreiber erfolglos unter anderem darüber Auskunft verlangt, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugegriffen haben. Dagegen wandte er sich an die deutsche Justiz. Zwar wies der zuständige Richter die Klage ab und verwies dafür auf geltendes US-Recht, auf das sich der Netzwerkbetreiber beim Umgang mit Nutzerdaten berufen könne. Er ließ sich aber ausführlich zur politischen Lage in den USA unter der Trump-Regierung und zu den Gefahren des Rechtsextremismus ein.
Rechtsextremisten seien"gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit", während sie"sich zugleich ständig - die Lüge beharrlich wiederholend - als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren". Die Aussagen von US-Vizepräsident JD Vance im Februar auf der Münchner Sicherheitskonferenz, wonach die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland weniger geschützt seien als in den USA, seien angesichts der Zustände dort zudem"der Lächerlichkeit"preisgegeben.
Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert. Auf Anfrage des"Kölner Stadt-Anzeiger"verwies er darauf, dass die USA und Deutschland"westliche und demokratische Werte"teilten. Ohne direkt auf das Bonner Urteil einzugehen, drehte der Botschaftssprecher den Spieß um und gab der Sorge über angebliche Bedrohungen von Grundrechten durch den deutschen Staat Ausdruck. Man solle, wie Vance es in München angemahnt habe,"Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner"einstellen und stattdessen die freie Meinungsäußerung fördern. Die US-Regierung sei"besorgtüber das Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien".
Eine Sprecherin des Landgerichts Bonn sagte auf Anfrage, man"kommentiere grundsätzlich keine Urteile", auch keine ungewöhnlichen. Ähnlich äußerte sich auch das NRW-Justizministerium. Der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek kritisierte das Urteil wegen seiner politischen Aussagen, die einer Zivilkammer nicht zustünden."Diplomatische Bewertungen obliegen dem Auswärtigen Amt und keinem Bonner Einzelrichter, der seine Rolle offenbar eklatant verkennt und dem Ansehen der Justiz schadet", sagte Ogorek der Zeitung. Die zuständige 13. Zivilkammer müsse sich aber fragen,"ob man Fälle mit derartigem Politisierungspotenzial künftig noch an den betroffenen Einzelrichter delegieren kann."Daniel Deba, Sprecher des"Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte",äußerte sich ähnlich."Gerichtliche Entscheidungen sind kein Ort für politischen Meinungskampf", sagte der Verwaltungsrichter aus Schwerin.
Bericht auf: www.ksta.de/1135115
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