Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher
ARAG IT-Experten informierenüber das EU-Datengesetz

(IINews) - Ob das vernetzte Auto, die smarte Waschmaschine oder der Heizthermostat - immer mehr Geräte sammeln Daten. Bisher blieben diese Informationen meist beim Hersteller. Mit demData Act(Datengesetz) der Europäischen Union (EU) ändert sich das: Ab dem 12. September 2025 haben Verbraucher erstmals ein gesetzlich verankertes Recht auf den Zugang zu den Daten ihrer Geräte und damit mehr Kontrolle, Transparenz und Wahlfreiheit. ARAG IT-Experten erläutern, was der Inhalt des Datengesetzes für Verbraucher bedeutet.
Was regelt das Gesetz?
DerData Actbetrifft alle Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, das sogenannte Internet of Things. Dazu zählen Autos, Haushaltsgeräte, Maschinen oder auch Fitnessuhren. Ziel ist es laut ARAG IT-Experten, die bislang oft einseitige Datenhoheit der Hersteller aufzubrechen. Verbraucher erhalten Zugriff auf die Informationen, die ihre Geräte sammeln, und können entscheiden, wie sie diese nutzen oder an wen sie sie weitergeben. Auch Mieter und Leasingnehmer sind berechtigt, diese Daten einzusehen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie den Datenzugang technisch ermöglichen und klare Regeln zur Datennutzung einhalten müssen. Lediglich Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro sind zunächst ausgenommen.
Welche Vorteile haben Verbraucher?
Die Neuregelung macht sich besonders imAlltagbemerkbar. Bislang waren Nutzer häufig auf die Vertragswerkstätten oder Serviceangebote der Hersteller angewiesen. Wer im Auto eine Warnmeldung erhielt, musste meist die Vertragswerkstatt aufsuchen, um die Daten überhaupt auslesen lassen zu können. Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer durch das Datengesetz künftig selbst bestimmen können, welche Werkstatt Zugang zu den Daten erhält. Das eröffnet Alternativen, spart Kosten und erhöht den Wettbewerb.
Auch im Haushalt bringt der Data Act Vorteile. Smarte Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke erzeugen wertvolle Informationen über ihren Energieverbrauch. Verbraucher können diese Daten künftig direkt an ihren Stromversorger weitergeben und so individuell zugeschnittene Spartipps oder günstigere Tarife nutzen. Damit lassen sich Stromfresser leichter identifizieren und unnötige Kosten vermeiden.
Ein weiteres Beispiel sind Gesundheits- und Fitnessdaten. Besitzer von Smartwatches oder Fitnessarmbändern können ihre Werte auf Wunsch nicht nur in der Hersteller-App auswerten, sondern direkt an Ärztinnen oder andere Anbieter weiterleiten. Das gibt ihnen die Möglichkeit, die eigenen Daten für eine bessere medizinische Betreuung zu nutzen, unabhängig von den Vorgaben des Geräteherstellers.
Von den neuen Regeln profitieren außerdem Menschen, die Geräte nicht selbst gekauft, sondern gemietet oder geleast haben. Auch sie dürfen laut ARAG IT-Experten künftig entscheiden, was mit den gesammelten Daten passiert.
Welche Pflichten haben Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet der Data Act eine klare Verpflichtung: Sie müssen den Zugang zu den Daten ermöglichen, dürfen die Weitergabe an Dritte nicht blockieren und müssen Nutzungsrechte transparent mit ihren Kunden vereinbaren. Neu auf dem Markt befindliche Firmen oder solche, die gerade erst die Grenze vom Kleinunternehmen zum Mittelstand überschreiten, sind laut ARAG IT-Experten vorerst noch nicht betroffen. Alle anderen müssen die neuen Vorgaben umsetzen - und damit auch einen faireren Umgang mit Daten sicherstellen.
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Datum: 09.09.2025 - 12:20 Uhr
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