Nach Praxisabgabe angestellt: Wann gilt die Rentenversicherungspflicht fürÄrzte-
Befreiung zugunsten desärztlichen Versorgungswerks oft möglich–aber komplex geregelt

(PresseBox) - VieleÄrzte geben im Laufe ihres Berufslebens ihre eigene Praxis ab und wechseln anschließend in ein Angestelltenverhältnis, etwa in einer Klinik oder bei einem medizinischen Versorgungszentrum. Mit diesem Schritt stellt sich eine zentrale Frage: Bleibt die Mitgliedschaft im berufsständischenVersorgungswerk bestehen oder greift die gesetzliche Rentenversicherungspflicht?
Attraktivere Ansprüche im Versorgungswerk
Grundsätzlich sind die Versorgungsansprüche der ärztlichen Versorgungswerke attraktiver als die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb sehen viele Mediziner ihre berufliche Altersvorsorge im Versorgungswerk besser abgesichert.
Antrag auf Befreiung möglich
Beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks gestellt werden. Die Rechtslage hierzu ist allerdings äußerst komplex und hängt von individuellen Faktoren wie Arbeitsort, Art der Beschäftigung und bisherigen Versicherungszeiten ab.
Fachliche Einordnung
Einen detailliertenÜberblick gibt der Beitrag von Dr. jur. Alex Janzen, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht, in der Fachzeitschrift ARZT&WIRTSCHAFT (Ausgabe 04/2025, S. 82–83). Darin werden die rechtlichen Grundlagen, Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten für Ärzte im Detail erläutert.
Einschätzung der Verrechnungsstelle
„Gerade beim Übergang von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis ist eine individuelle Prüfung unerlässlich. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ärzte ihre Altersvorsorge optimal absichern“, betont Dr. rer. Pol. Rudolph Meindl, Diplomkaufmann, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.
Die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle unterstützt die heilberuflich tätigen Akteure im Gesundheitswesen, wie Ärzte/Mediziner, Chefärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Privatkliniken, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Zahnärzte usw. schon seit 1975 bei der Privatliquidation und der DRG-Abrechnung.
Zu den Leistungen unserer Abrechnungsstelle zählen die
- Rechnungsstellung gemäß GOÄ, UV-GOÄ, GebüH und DRG,
- der Schriftverkehr mit Patienten, Versicherungen, Kostenträgern und Beihilfestellen,
- das außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen und
- das Auszahlungsmanagement von Honorarsummen inklusive Vorfinanzierung.
Die persönliche Präsenz und dauerhafte Verfügbarkeit unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Verrechnungsstelle sind dabei ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.
Denn Privatabrechnung und Privatliquidation sind Vertrauenssache und wir ein Unternehmen mit Gesicht und Herz.
Mehr als 1.500Ärzte und Mediziner schenken uns dieses Vertrauen inzwischen regelmäßig und haben uns zu einer der ältesten, inhabergeführten und umsatzstärksten privatärztlichen Abrechnungsstellen Deutschlands gemacht.
Mitüber 130 Mitarbeitern und 50 Jahren Erfahrung steht das Unternehmen für höchste Qualität und Verlässlichkeit.
Die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle unterstützt die heilberuflich tätigen Akteure im Gesundheitswesen, wieÄrzte/Mediziner, Chefärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Privatkliniken, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Zahnärzte usw. schon seit 1975 bei der Privatliquidation und der DRG-Abrechnung.
Zu den Leistungen unserer Abrechnungsstelle zählen die
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Datum: 08.09.2025 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2196046
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Ansprechpartner: Daniela Wölfel
Stadt:
Nürnberg
Telefon: +49 (911) 984780
Kategorie:
Bildung & Beruf
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