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Giftige Ewigkeitschemikalie im Neckar: Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen Einleitung von TFA durch Chemiekonzern Solvay vor

ID: 2194614

(ots) -
- Chemieunternehmen Solvay leitet seit Jahrzehnten die hochproblematische Ewigkeitschemikalie TFA in den Neckar ein - mit behördlicher Genehmigung
- Bundesbehörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend
- DUH leitet rechtliche Schritte ein: Regierungspräsidium Stuttgart müsse Chemiewerk Einleitungserlaubnis entziehen und TFA-Einleitungen umgehend stoppen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen die Einleitung der gefährlichen Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA) durch das Chemiewerk Solvay in Bad Wimpfen vor. Beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart hat die DUH die sofortige Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt, um die weitere Einleitung von TFA in den Neckar zu unterbinden. Aktuell darf Solvay ein Kilogramm TFA pro Stunde in den Neckar einleiten, womit es dann als Gefahr für die menschliche Gesundheit in Grund- und Trinkwasser gelangt. Die zuständigen deutschen Bundesbehörden haben die Chemikalie jüngst als"fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil"bewertet und einen Antrag zur Einstufung in eine neue Gefahrenklassen eingereicht. Solvay verwendet TFA als Rohstoff für die Herstellung von Produkten, hauptsächlich für die agro-chemische (Herstellung von Pestiziden) und pharmazeutische Industrie.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Es ist ein Skandal, dass der millionenschwere Solvay Chemiekonzern seit 2016 für lächerliche 12.000 Euro die Genehmigung hat, den Neckar und damit auch das Grund- und Trinkwasser mit der Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure unwiderruflich weiter zu vergiften. Einmal in der Welt werden wir die schädliche Chemikalie TFA nicht mehr los. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen nach, wie gefährlich TFA ist. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen und damit unserer Gesundheit darf nicht weiter aufgeschoben werden. Wir erhöhen deshalb den Druck und gehen rechtlich gegen die TFA-Einleitung durch Solvay vor. Der Chemiekonzern muss Verantwortung übernehmen und verpflichtet werden, Kosten für eine sichere Entsorgung zu tragen. Wir fordern das Regierungspräsidium Stuttgart auf, die Einleitungserlaubnis unverzüglich zu entziehen und damit die weitere Vergiftung des Neckars zu stoppen."





Rechtlich ist das Regierungspräsidium nach Auffassung der DUH verpflichtet, auf die neue Bewertung von TFA als"fortpflanzungsgefährdend"zu reagieren.

Lukas Rhiel, Rechtsanwalt Geulen&Klinger, der die DUH vertritt:"Das Regierungspräsidium Stuttgart muss auf die neuen Erkenntnisse zur Toxizität von TFA reagieren und die Einleitungserlaubnis umgehend anpassen, um das Grund- und Trinkwasser vor weiterer Verschmutzung zu schützen. Die TFA-Einleitung durch Solvay führt zu einer vielfachen Überschreitung der nunmehrmaßgeblichen Grenz- und Schwellenwerte zum Schutz des Grund- und Trinkwassers. Der Stopp jeder weiteren TFA-Einleitung ist nach unserer Überzeugung der rechtlich zwingende Schritt, den das Regierungspräsidium Stuttgart zum Schutz des Grund- und Trinkwassers jetzt gehen muss. Sollte das Regierungspräsidium dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe gleichwohl nicht nachkommen, wird diese ihr Begehren durch Klage vor dem Verwaltungsgericht weiterverfolgen."

Hintergrund:

Trifluoressigsäure gehört zur Chemikaliengruppe der sogenannten per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (abgekürzt PFAS, auch bekannt als"Ewigkeitschemikalien"). Diese Stoffe sind extrem langlebig, nicht natürlich abbaubar, reichern sich in Gewässern, Böden und im Trinkwasser an und gelangen schließlich auch in den menschlichen Körper. TFA kann nicht durch herkömmliche Methoden der Wasseraufbereitung entfernt werden. Die Ewigkeitschemikalie wird unter anderem aus fluorierten Kältemitteln oder PFAS-Pestiziden gebildet. Bei der Einleitung durch das Chemieunternehmen Solvay handelt es sich um eine direkte industrielle Einleitung des Reinstoffs. Fachbehörden warnen seit Jahren, dass TFA eine unwiderrufbare Verschmutzung unserer Wasserressourcen verursacht - mit gravierenden Folgen für Umwelt und Gesundheit.

Links:

Zum Antrag: https://l.duh.de/p250902

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Lukas Rhiel, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen&Klinger
rhiel(at)geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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