EGMR-Klimabeschwerde aus formalen Gründen abgewiesen: Vorangegangenes Urteil eröffnet Deutscher Umwelthilfe Verbands-Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht und EGMR

(ots) -
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist aus formalen Gründen Beschwerde junger Kläger zwar ab, billigt mit seinem Urteil zu Klimaseniorinnen vom 9. April 2024 jedoch erstmals Verbänden Klagerecht zu
- Weg zu erfolgreicher Klimabeschwerde bereits beschritten: DUH zuversichtlich für ihre im Juni 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführerin eingereichte Klimaklage
- Berechnungen der DUH belegen: Aktuelles Klimaschutzgesetz verstößt gegen die Verfassung und ist ungenügend, um den deutschen Anteil zur Begrenzung der globalen Erhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu erbringen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klimaklage aus formalen Gründen abgewiesen. Diese wurde von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Oktober 2022 eingereicht, um eine am 1,5 Grad-Limit orientierte Klimapolitik mit wissenschaftlich fundierten CO2-Budgets durchzusetzen.
Der EGMR stützt sich in seinem heutigen Urteil auf die am 9. April 2024 ergangene Grundsatzentscheidung, wonach das Klagerecht zwar Umweltorganisationen wie dem Verein Klimaseniorinnen Schweiz zusteht, aber nicht Privatpersonen. Diese überraschende und von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Grundsatzentscheidung des EGMR hat die Klagerechte der Umweltverbände in Deutschland massiv ausgeweitet. Mit dieser für Deutschland rechtlich bindenden Entscheidung ist die DUH seitdem unmittelbar als Verband vor dem Bundesverfassungsgericht klageberechtigt. Für das seinerzeit bereits anhängige Verfahren der deutschen Jugendlichen, welches heute entschieden wurde, konnte die Beschwerde jedoch nicht mehr geändert werden, da das Recht dies nicht vorsieht - zum Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde entsprach es der bis dahin gesicherten Rechtsprechung, dass Verbände kein Klagerecht haben.
Die DUH geht von einer zeitnahen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihrer am 17. Juli 2024 gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingereichten neuen Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz aus, denen weitere Umweltverbände mit ihren Beschwerden gefolgt sind. Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, bis Mitte Oktober Stellung zu nehmen. Die DUH verspricht sich von dieser damit faktisch zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde eine gerichtlich verfügte Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes und zusätzliche, ausreichend wirksame Klimaschutzmaßnahmen vor allem im Verkehrs- und Gebäudebereich. Für den von uns nicht erwarteten Fall, dass das Bundesverfassungsgericht uns nicht folgt, steht der DUH die Möglichkeit einer dann injedem Fall zulässigen Beschwerde vor dem EGMR offen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Der EGMR hat mit seinem letztjährigen Urteil klargestellt, dass Umweltverbände unmittelbar für die von ihnen vertretenen Menschen für einen wirksamen Klimaschutz und die Einhaltung internationaler, wie nationaler Vereinbarungen und Gesetze klageberechtigt sind. Dies ermöglichte uns, gegen die von der Ampel-Regierung beschlossene Entkernung des Klimaschutzgesetzes erstmals auch als Umwelt- und Verbraucherschutzverband vor dem Bundesverfassungsgericht für den Klimaschutz und damit die Freiheitsrechte junger Menschen zu klagen. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Bundesregierung zur Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes verpflichtet wird."
Die Forderung der DUH, dass Deutschland seine Klimaziele im Einklang mit der 1,5-Grad-Grenze verschärft, wird mittlerweile auch vom Internationalen Gerichtshof geteilt. Berechnungen der DUH sowie des Sachverständigenrats für Umweltfragen zeigen, dass das aktuell gültige, im Juli 2024 weitgehend entkernte nationale Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, um den deutschen Anteil zu erbringen, der erforderlich ist, um die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, so wie dies das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2021 festgeschrieben hat.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Datum: 28.08.2025 - 11:37 Uhr
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