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WpI MaRisk BTO 1–Organisation des Handels: Effizient, risikobewusst, prüfungssicher

ID: 2192411

(PresseBox) - BTO 1 regelt, wie der Wertpapierhandel organisatorisch aufgestellt sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Marktmissbrauch zu verhindern.

Für kleine Wertpapierinstitute gilt: klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.

Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.

ABSCHNITT/THEMA  /  KERNAUSSAGE  /  KLEINE WPI – KERNPFLICHT  /  MITTLERE WPI – KERNPFLICHT  /  TO-DO/NACHWEIS

1) Zielsetzung BaFin

- Integrität&Transparenz, Funktionstrennung, Marktmissbrauch vermeiden, Proportionalität

- Klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Doku

- Strenge Formalisierung, getrennte Funktionen, erweiterte Kontrollen

- Policy-Statement zur Proportionalität; Governance-Überblick

Funktionstrennung

- Interessenkonflikte verhindern

- Personalunion Handel/Abwicklung möglich bei geringem Risiko – Begründung dokumentieren

- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

- Organigramm, RACI/Eskalationsmatrix; Risiko-Begründung

Handelsrichtlinie

- Regeln, Zuständigkeiten, Limits

- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Grundsätzen&Genehmigungswegen

- Umfassendes Handels-&Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalation

- Versionierung, Freigaben;Änderungslog

Order-&Ausführungsdokumentation

- Vollständige Nachvollziehbarkeit

- Einfache elektronische/manuelle Orderlisten

- Erfassung im Handelssystem mit Zeitstempeln&Pflichtfeldern

- Feldkatalog, Stichprobenprotokolle; Aufbewahrungsplan WpHG

Kontrollen

- Regelmäßig&unabhängig

- Stichproben durch Geschäftsleitung (wöch./monatlich)

- Tägliche unabhängige Kontrollen (2nd line)

- Jahres-Prüfplan, Befund-&Maßnahmenprotokolle





Compliance-Einbindung

- Produkte&Strategien prüfen

- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Strategien

- Formales Produktfreigabeverfahren&Monitoring

- Freigabeprotokolle, Interessenkonflikt-Check

Marktmissbrauchsprävention

- MAR/Insiderrecht beachten

- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich

- Schulungskonzepte, Echtzeit-Überwachung relevanter Märkte

- Schulungsplan, Surveillance-Reports

3) Schritt 1– Handelsgrundsätze

- Produkte, Zuständigkeiten, Limits definieren

- Pragmatische Regeln, klare Genehmigungswege

- Detailregeln inkl. Limit-&Stop-Loss-System

- Handelsrichtlinie mit Limit- und Genehmigungsmatrix

3) Schritt 2– Rollen&Verantwortliche

- Klare Verantwortlichkeiten

- Bei Personalunion Risiko-Begründung dokumentieren

- Strikte Trennung; Stellvertretungsregelungen

- Organigramm, Rollenprofile, Vertretungsplan

3) Schritt 3– Dokumentationspflichten

- Jede Order vollständig erfassen

- Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz

- Systemgestützte, revisionssichere Erfassung

- Pflichtfeldliste; DMS/Ablagekonzept

3) Schritt 4– Kontrollen etablieren

- Wirksamkeit sicherstellen

- Stichprobe GL; Protokoll&Maßnahmen

- Tägliche unabhängige Überwachung inkl. Marktmissbrauch

- Kontrollplan, Befund-Tracking, Eskalation

3) Schritt 5– Schulung&Awareness

- Regelmäßige Sensibilisierung

- 1× jährlich (Insiderrecht, MAR, Konflikte)

- Programm mit Fallstudien&Tests

- Trainingsmatrix, Teilnahme-Nachweise

4) Umsetzung– mittlere WpI (erweitert)

- System-&prozessgestützte Kontrolle

-—

- Realtime-Orderüberwachung, Pre-Trade-Checks, Stop-Loss, Produktfreigabe, tägliche unabhängige Überwachung

- System-Nachweise, Rulebooks, Exception-Logs

5) Typische Fehler

- Kein Regelwerk, schwache Doku, unklare Eskalation

- Kurze, verständliche Richtlinie, einfache Prozesse

- Formale Trennung&konsistenteÜberwachung

- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen/Terminen

6) Schnittstellen

- Verzahnung mit anderen AT/BTO

- AT 4.4 (Kontrollprinzip), AT 7.3 (Notfälle)

- BTO 1.2.2 (Abwicklung), AT 7.3 (Notfallplan Handel)

- Mapping-Tabelle AT 4.4 / BTO 1.2.2 / AT 7.3

7) Praxis-Tipp

-„Lebendes Dokument“

- Bei Produkt-/Marktänderung sofort anpassen

- Regelmäßige Reviews im Risikokomitee

-Änderungslog, Kurzbriefing im Team, Archiv

8) Fazit

- Klare Strukturen, saubere Doku, wirksame Kontrollen

- Einfach, aber vollständig

- Strikte Trennung&systemgestützte Überwachung

- Jährlicher Review, KPI/Trigger festlegen

1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1

Integrität und Transparenz im Handel sicherstellen

Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

Vermeidung von Marktmissbrauch und Interessenkonflikten

Proportionalität: Umsetzung passend zur Größe und zum Handelsvolumen

2. Kleine vs. mittlere Institute– die Kernunterschiede

KRITERIUM   /   KLEINE WERTPAPIERINSTITUTE   /   MITTLERE WERTPAPIERINSTITUTE

Funktionstrennung

- Handel und Abwicklung können in Personalunion erfolgen, wenn Risiko gering ist – mit dokumentierter Begründung

- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

Handelsrichtlinie

- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Handelsgrundsätzen, Zulässigkeiten, Genehmigungswegen

- Detailliertes Handels- und Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen

Order- und Ausführungsdokumentation

- Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten

- Vollständige Erfassung in Handelssystemen mit Zeitstempeln

Kontrollen

- Stichprobenartige Kontrolle durch Geschäftsleitung

- Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion

Compliance-Einbindung

- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Handelsstrategien

- Formale Produktfreigabeprozesse und kontinuierliches Monitoring

Marktmissbrauchsprävention

- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich

- Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte

3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute

Schritt 1– Handelsgrundsätze definieren

Welche Produkte gehandelt werden dürfen

Wer Handelsentscheidungen treffen darf

Genehmigungswege und Limits festlegen

Schritt 2– Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen

Handelsverantwortlicher (i. d. R. Geschäftsleitung oder Portfoliomanager)

Kontrollinstanz (z. B. Compliance Officer oder zweite Geschäftsleitung)

Bei Personalunion ? Risikobegründung dokumentieren

Schritt 3– Dokumentationspflichten sicherstellen

Jede Order mit Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz

Begründung bei Abweichung von Standardprozessen

Aufbewahrungspflicht nach WpHG und MaRisk

Schritt 4– Kontrollen etablieren

1× wöchentliche oder monatliche Stichprobe durch Geschäftsleitung

Protokoll mit Unterschrift

Festhalten von Auffälligkeiten und Maßnahmen

Schritt 5– Schulung&Awareness

1× jährlich zu Insiderrecht, MarktmissbrauchsVO, Interessenkonflikten

Kurze Fallbeispiele im eigenen Handelskontext

4. Umsetzung für mittlere Institute – die erweiterten Anforderungen

Strikte Funktionstrennung zwischen Handel, Abwicklung, Kontrolle

Orderüberwachung in Echtzeit (z. B. Systeme mit Pre-Trade-Checks)

Limit- und Stop-Loss-Systeme verbindlich implementieren

Produktfreigabeverfahren mit Risikoprüfung und Compliance-Genehmigung

Tägliche unabhängige Handelsüberwachung inkl. Marktmissbrauchsanalyse

5. Typische Fehler– und wie Du sie vermeidest

- Keine schriftliche Handelsrichtlinie ? Vorgaben nur „mündlich“ bekannt

- Fehlende Orderdokumentation ? Verstöße gegen WpHG-Aufbewahrungspflichten

- Unklare Eskalationswege ? Verzögerte Reaktionen bei Auffälligkeiten

- Übernahme von Handels- und Kontrollfunktion ohne Risikoanalyse ? Verletzung der MaRisk-Proportionalität

6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen

AT 4.4 ? Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip

BTO 1.2.2 ? Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab

AT 7.3 ? Notfallplan muss auch den Handel berücksichtigen

7. Praxis-Tipp für kleine Institute

Handelsrichtlinie als„lebendes Dokument“:

Nicht als statisches Regelwerk sehen– regelmäßig bei Produkt- oder Marktänderungen anpassen

Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen

Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflicht zu erfüllen

8. Fazit

BTO 1 verlangt klare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.

Für kleine Institute gilt: Einfach, aber vollständig – lieber kurze, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.

Für mittlere Institute sind strikte Funktionstrennungen und systemgestützte Überwachung Pflicht.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.08.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2192411
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anna Tatar
Stadt:

Unterföhring bei München


Telefon: +49 89 452 429 70 113

Kategorie:

Dienstleistung



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