Reimann zur Krankenhausreform: Gesetz zur Nachbesserung setzt falsche Schwerpunkte
(ots) - Morgen findet die Verbände-Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, blickt kritisch auf die geplante"Reform der Reform":
"Aus Sicht der AOK setzt das KHAG teilweise falsche Schwerpunkte bei der Anpassung der Krankenhausreform. Zwar wird mit der Reform ein zentraler Fehler behoben, indem die Finanzierung des Transformationsfonds nunmehr aus Bundesmitteln erfolgen soll. Damit wird eine unserer zentralen Forderungen aufgegriffen. Aber die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung unterbleibt weiterhin. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr sollte genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zur Bestimmung der Vorhaltebudgets zu entwickeln. Wichtig ist, dass Planung und Finanzierung Hand in Hand gehen. Das aktuell vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen birgt zu viele Fehlanreize. Wir sehen die Gefahr, dass durch die Verteilung der Vorhaltefinanzierung auf der Basis der Ist-Fallzahlen und die geplanten Fallzahl-Korridore für die Kliniken weiterhin ein Anreiz besteht, ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zu treffen. Solche wirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten sollten mit der Reform endlich beseitigt werden.
Weiteren Nachbesserungsbedarf sehen wir bei den Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen muss verzichtet werden. Der Fokus sollte vielmehr auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit bestehen.
Statt diese zentralen Konstruktionsfehler der Reform zu beheben, werden die ursprünglich bundesweit vorgesehenen Qualitätsvorgaben durch Ausnahmeregelungen aufgeweicht und die Erreichbarkeitsvorgaben gestrichen. Diese vermeintlichen Nachbesserungen gehen auf Kosten der Patientensicherheit und konterkarieren das Ziel einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung.
Von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Reform ist, dass die Länder künftig verbindliche und rechtssichere Versorgungsaufträge vergeben können, damit das Zusammenspiel von Planung und Finanzierung klappen kann. Auch muss durch weitere Zentralisierung die völlig inakzeptable Gelegenheitschirurgie wirksam unterbunden werden.
Eine wichtige Rolle spielt für die AOK-Gemeinschaft insbesondere die Qualität in der medizinischen Versorgung von Krebserkrankungen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die aktuell geplanten Versorgungsvorgaben für die Krebschirurgie ab. Stattdessen sollten die weitaus breiteren, auf Grundlage eines wissenschaftlichen Ansatzes erarbeiteten Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft gewählt werden, um die Vorgaben für die Qualität der Krebsversorgung zu definieren. Für alle wesentlichen Krebsarten sollten darüber hinaus eigene, mit Mindestvorhaltezahlen verbundene Leistungsgruppen definiert werden.
Hinweis für die Redaktionen: Die aktuelle Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) finden Sie unter https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
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Datum: 20.08.2025 - 11:00 Uhr
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