Reimann: Klage gegen Mindestmenge zur Frühgeborenen-Versorgung nicht nachvollziehbar

(ots) - Die Klage der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gegen die Mindestmengen-Regelung zur Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Das Vorgehen der drei Bundesländer ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Bei der beklagten Mindestmenge zur Frühgeborenen-Versorgung geht es um Qualitätssicherung und somit um die Patientensicherheit. Die Krankenhausplanung liegt weiterhin in der Hoheit der Länder und ist davon völlig unberührt.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine ausreichende Fallzahl ein entscheidender Faktor für ein besseres Überleben der Frühgeborenen mit einem besonders geringen Geburtsgewicht ist. Daher ist die Mindestmengen-Regelung ein sinnvolles Instrument, das die Versorgung an diesem Punkt entscheidend verbessern kann - zumal es sich um planbare Behandlungen handelt, bei denen die Sicherheit und das gute Überleben der Frühgeborenen Vorrang haben. Wenn ein Bundesland im Einzelfall von diesen Vorgaben abweichen will, um die flächendeckende Versorgung abzusichern, kann es heute bereits eine Ausnahmegenehmigungen für eine Klinik erteilen, die die Mindestmenge nicht oder noch nicht erreicht.
Umso unverständlicher ist das juristische Vorgehen der Länder, mit dem die Qualitätsvorgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung ganz grundsätzlich angegriffen und in Frage gestellt werden. Immer wieder ist schon in der Vergangenheit versucht worden, die Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses auf juristischem Wege auszuhebeln - bisher glücklicherweise ohne Erfolg. Insbesondere bei der Mindestmengen-Regelung handelt sich um ein wertvolles und wirksames Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und Versorgungsqualität, das aus Sicht der AOK nicht aufgeweicht werden sollte."
Hinweis für die Redaktionen: Eine"Mindestmengen-Transparenzkarte"des AOK-Bundesverbandes finden Sie unter www.aok.de/pp/mindestmengen
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse(at)bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.08.2025 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2190901
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Dieser Fachartikel wurde bisher 8 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Reimann: Klage gegen Mindestmenge zur Frühgeborenen-Versorgung nicht nachvollziehbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AOK-Bundesverband (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).