InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Haben Sie etwas zu verzollen?

ID: 2191007

ARAG Expertenüber Urlaubsmitbringsel für sich selbst und andere


(IINews) - Innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen Sie in der Regel ohne Zollformalitäten - der Warenverkehr ist weitgehend frei. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sieht das jedoch anders aus. Auch aus manchen direkten Nachbarstaaten dürfen Sie nicht alles uneingeschränkt im Gepäck mitführen. Welche Regeln für Urlauber und Privatpersonen gelten, erklären die ARAG Experten.



Einreise aus der EU: Viel Freiheit für den Eigenbedarf

Das Stichwort lautet Eigenbedarf: Für die private Nutzung dürfen privat Reisende Waren - auch Genussmittel - mitbringen. Nicht erlaubt ist laut ARAG Experten, etwas für andere Personen mitzuführen, egal, ob als Geschenk oder zum Verkauf. Da der Nachweis oft schwierig ist, gibt es Mengenrichtwerte. Ab einer bestimmten Menge wird vermutet, dass kein Eigenbedarf vorliegt. Die genauen Grenzen für verbrauchsteuerpflichtige Waren findet man auf derWebsitedes Zolls. So dürfen zum Beispiel bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen (Rum, Whisky etc.) oder zehn Kilogramm Kaffee mitgeführt werden.



Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten: Strengere Regeln, geringere Mengen

Auch hier dürfen Privatleute Waren für den Eigenbedarf mitbringen. Geschenke für andere sind ebenfalls erlaubt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass sich die Güter im Reisegepäck befinden müssen. Werden Mitbringsel per Post nach Hause geschickt, gelten strengere Vorschriften wie bei Kuriersendungen. Die zulässigen Reisefreimengen sind deutlich niedriger als in der EU: zum Beispiel 200 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen.



Deklarieren und bezahlen: Wenn die Freimengeüberschritten wird

Übersteigt die Ware die Freimenge oder ist sie nicht für den Eigenbedarf, fallen Einfuhrabgaben an. Diese richten sich nach Menge und Wert. Daher raten die ARAG Experten auch hier, Kaufbelege aufzubewahren. Ohne Beleg darf der Zoll den Wert schätzen. Die Anmeldung erfolgt mündlich an der Zollstelle oder - bei Landstraßen, Küstenseeverkehr oder der Bahn - auch bei der Bundespolizei. Den voraussichtlichen Betrag kann man mit demOnline-Abgabenrechnerdes Zolls ermitteln. Bei einem Warenwert bis 700 Euro und unter bestimmten Bedingungen ist eine pauschalierte, oft günstigere Abgabe möglich.







Genehmigungspflichtige oder verbotene Waren

Unabhängig von Freimengen gibt es Waren, die genehmigungspflichtig oder verboten sind. Dazu zählen etwa Pyrotechnik, Arzneimittel, Drogen, Waffen sowie Pflanzen, Tiere oder Teile geschützter Arten. Auch Bargeldsummen ab 10.000 Euro müssen laut ARAG Experten in der Regel angemeldet werden.



Sonderregeln und Ausnahmen

Nicht alle Grenzübertritte fallen unter die gleichen Regeln. Lkw-Fahrer oder Grenzpendler haben oft geringere Freimengen. Zudem gibt es geografische Besonderheiten: Helgoland, Grönland, die Faröer Inseln oder die Kanaren gehören nicht uneingeschränkt zum Zoll- oder Umsatzsteuergebiet der EU. Zur Vorsicht raten die ARAG Experten auch bei Rückreisen durch Drittstaaten wie die Schweiz. Hier gelten eigene Vorschriften und Belege sind oft unverzichtbar.



Tipp der ARAG Experten: Wer reist, sollte sich vor der Reise genauüber die aktuellen Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren. Das Zollamt berät Privatpersonen telefonisch unter 0228 303 26020 oder per E-Mail an info.privat(at)zoll.de.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Neue Expeditions-Kreuzfahrten nach Papua-Neuguinea, Japan und zu den Philippinen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.08.2025 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2191007
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Urlaub & Reisen



Dieser Fachartikel wurde bisher 5 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Haben Sie etwas zu verzollen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ Kein Apfelleder +++Eine Firma verkauft unter anderem Halsbänder, die aus"Apfelleder"hergestellt sein sollen. Das sogenannte Apfelleder wird künstlich unter Zusatz von Pressrückständen und Schalenresten der Fruchtsaftindustrie herges ...

Offene Ganztagsschule: Betreuung garantiert? ...

Für rund800.000 Kinderbeginnt dieses Jahr die Schule. Je nach Bundesland und dem Ende der Sommerferien drücken einige ABC-Schützen bereits die Schulbank, während andere künftige Erstklässler den großen Tag ihrer Einschulung noch vor sich haben ...

Digitale Manipulation: Dark Patterns im Internet ...

Webdesigner und Entwickler setzen gezielt psychologische Tricks ein, um Nutzer zu bestimmten Handlungen zu bewegen - etwa um Kaufentscheidungen zu beeinflussen oder Zustimmungen zu erwirken, die eigentlich gar nicht beabsichtigt waren. Dabei bedienen ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 41


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.