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Professorin Dr. Swetlana Franken, Manfred Hülsmann und Dr. Andreas Mainka zu Ehrensenator*innen der Hochschule Osnabrück ernannt

ID: 2179497

Langjährige Stiftungsratsmitglieder für ihre besonderen Verdienste gewürdigt


(LifePR) - Die Hochschule Osnabrück würdigt verdienstvolle ehemalige Stiftungsratsmitglieder mit der Ernennung zu Ehrensenator*innen. Im Rahmen einer Feierstunde wurden Professorin Dr. Swetlana Franken, Manfred Hülsmann und Dr. Andreas Mainka für ihre ehrenamtlichen Tätigkeitenund Leistungen zum Wohle der Stiftung Fachhochschule Osnabrück ausgezeichnet. Hochschulpräsident Professor Dr. Alexander Schmehmann betonte in seiner Laudatio: „Sie haben in den letzten zwei Jahrzehnten die rasante Entwicklung der Hochschule Osnabrück intensiv und mit großem Weitblick begleitet. Dafür möchte ich ihnen im Namen der gesamten Hochschule sehr herzlich danken.“Svetlana Franken war von 2013 bis 2023 Mitglied des Stiftungsrates der Hochschule Osnabrück. Sie studierte Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften in Russland. Nach der Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften auf dem Gebiet des Innovationsmanagements arbeitete sie als Professorin für Führung und Organisation und als Prodekanin der Wirtschaftsfakultät an der StaatlichenTechnischen Universität in Nishnij Nowgorod. Seit 1997 war sie als Managementberaterin für verschiedene international agierende Unternehmen in Deutschland tätig. Parallel lehrte sie an der Wirtschaftsfakultät der FH Köln und arbeitete als Fachexpertin für einige politische Organisationen. In den Jahren 2008 bis 2022 war Svetlana Franken als Professorin für BWL, insbesondere Personalmanagement, und seit 2015 als Leiterin der Denkfabrik Digitalisierte Arbeitswelt, an der FH Bielefeld im Fachbereich Wirtschaft tätig. Seit 2022 ist sie Lehrbeauftragte und befasst sich mit laufenden Forschungsprojekten der Denkfabrik. In ihrer Zeit als Mitglied des Stiftungsrats hat Svetlana Franken sich in besonderem Maße in den Themenfeldern Diversität, Gleichstellung und Digitalisierung engagiert. Ihre Expertise ist hier insbesondere in die erstmalige Erstellung einer Berufungsordnung an der Hochschule eingeflossen. Damit hat Sie einen wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag in diesem für die Hochschule strategisch wichtigen Handlungsfeld geleistet, der bis heute nachwirkt. Zum anderen hat sie entscheidende Impulse zur Einrichtung des Präsidiumsressorts „Digitalisierung“ im Jahr 2019 geleistet. Diese Weiterentwicklung der Organisation hat die Handlungsfähigkeit der Hochschule in diesem Aufgabenfeld erheblich vorangebracht und nicht zuletzt einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet.Manfred Hülsmann war von 2011 bis 2021 Mitglied des Stiftungsrates der Hochschule Osnabrück. Von 2013 bis 2021 hatte er den Vorsitz des Gremiums inne. Hülsmann studierte in der Fachhochschule Osnabrück in den 70iger Jahren Elektrotechnik. Der Diplomingenieur arbeitete anschließend bei RWE unter anderemin Osnabrück, wechselte 2003 als Vorstandsmitglied der rhenag Rheinische Energie nach Köln und kehrte 2005 nach Osnabrück als Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Osnabrück zurück. Im Verband der kommunalen Unternehmer hatte er den Vorsitz in der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen inne. Seit seinem Eintritt in den Ruhestand 2016 ist er in der Region weiterhin vielfältig ehrenamtlich engagiert. Als Alumni der Hochschule Osnabrück war Manfred Hülsmann der Organisation in besonderem Maße verbunden. Als langjähriger Vorsitzender des Stiftungsrats hat er die Hochschule in einer entscheidenden Phase der Hochschulentwicklung umsichtig und konstruktiv begleitet. Gemeinsam mit Andreas Mainka hat er sich im Stiftungsrat insbesondere für die weitere Professionalisierung der Hochschulsteuerung eingesetzt und hierbei das Präsidium klug beraten. Darüber hinaus lag ihm die bauliche Entwicklung der Hochschule sehr am Herzen. Insbesondere die komplexen Neubauprojekte für das Institut für Musik und am Campus Lingen hat er sehr befördert und unterstützt. Nicht zuletzt konnte er sein großes regionales und überregionales Netzwerk immer wieder zum Wohl der Hochschule einbringen.Andreas Mainka war von 2008 bis 2023 Mitglied des Stiftungsrates der Hochschule Osnabrück. Er ist 1996 im Familienunternehmen Mainka Bau GmbH&Co. KG, einer der führenden Fachbetriebe für industrielle Bauprojekte mit 125-jähriger Geschichte, in die Geschäftsführung eingetreten und hat das Amt eines geschäftsführenden Gesellschafters inne. Er studierte und promovierte an der Universität Bayreuth zum Dr. rer. pol. in der Volkswirtschaftslehre. Einen Master of Arts in Business Administration absolvierte er an der University of Nebraska-Lincoln. Andreas Mainka war drei Wahlperioden Mitglied des Stiftungsrats und hat in dieser Zeit die enorme Entwicklung der Hochschule während der gesamten Phase des Hochschulpakts konstruktiv und wohlwollend begleitet. Ein besonderes Anliegen war ihm die Entwicklung des Campus in Lingen. Die Gründung der Fakultät MKT im Jahr 2011 war ein Meilenstein und verschaffte dem Standort über den hiermit verbundenen Präsidiumssitz den angemessenen Einfluss auf die Hochschulentwicklung. Auch die sehr positive Infrastrukturentwicklung am Campus Lingen wäre ohne das Engagement von Andreas Mainka in dieser Form kaum vorstellbar gewesen. Vom Umbau des alten Eisenbahnausbesserungswerks über den Mensaneubau bis zum Laborbau: In allen Schritten war Andreas Mainka dabei und hat entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung des Standorts in Lingen beigetragen.Die Hochschule Osnabrück ist – als eine der bundesweit ersten Hochschulen seit 2003 – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Stiftung Fachhochschule Osnabrück, deren Organe das Präsidium, der Senat und der Stiftungsrat sind. Damit hat das Land Niedersachsen ehemals staatliche Aufgaben auf die Stiftung übertragen und der Hochschule eine größere Autonomie und Eigenverantwortlichkeit zugesprochen.Die Aufgaben des Stiftungsrates regelt das Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums. Er hat insbesondere die Aufgaben der Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule, die Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten, die Zustimmung zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zum Wirtschaftsplan der Stiftung, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums sowie die Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung desPräsidiums der Stiftung. Er übt somit die Rechtsaufsicht über die Hochschule aus.Der Stiftungsrat kann zu den Entwürfen von Zielvereinbarungen Stellung nehmen, die mit dem Fachministerium getroffen werden sollen.Der siebenköpfige Stiftungsrat der Hochschule Osnabrück besteht aus hochqualifizierten Einzelpersonen. Fünf der Mitglieder stammen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, dazu kommen noch eine Vertreterin der Hochschule Osnabrück sowie ein Vertreter des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums MWK.https://www.hs-osnabrueck.de/wir/organisation/zentrale-organe/stiftungsrat



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Die Hochschule Osnabrück ist – als eine der bundesweit ersten Hochschulen seit 2003 – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Stiftung Fachhochschule Osnabrück, deren Organe das Präsidium, der Senat und der Stiftungsrat sind. Damit hat das Land Niedersachsen ehemals staatliche Aufgaben auf die Stiftung übertragen und der Hochschule eine größere Autonomie und Eigenverantwortlichkeit zugesprochen.Die Aufgaben des Stiftungsrates regelt das Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums. Er hat insbesondere die Aufgaben der Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule, die Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten, die Zustimmung zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zum Wirtschaftsplan der Stiftung, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums sowie die Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung desPräsidiums der Stiftung. Er übt somit die Rechtsaufsicht über die Hochschule aus.Der Stiftungsrat kann zu den Entwürfen von Zielvereinbarungen Stellung nehmen, die mit dem Fachministerium getroffen werden sollen.Der siebenköpfige Stiftungsrat der Hochschule Osnabrück besteht aus hochqualifizierten Einzelpersonen. Fünf der Mitglieder stammen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, dazu kommen noch eine Vertreterin der Hochschule Osnabrück sowie ein Vertreter des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums MWK.https://www.hs-osnabrueck.de/wir/organisation/zentrale-organe/stiftungsrat



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Datum: 19.06.2025 - 16:58 Uhr
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