Weniger Stigma, mehr Hilfen /Ärztetag votiert für rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches

(ots) - Der 129. DeutscheÄrztetag 2025 fordert von den politisch Verantwortlichen Augenmaß in der Debatte um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Ärzteschaft müsse eng in diese Diskussion einbezogen werden."Sowohl das Recht der Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben ist zu beachten", stellte derÄrztetag in seinen heutigen Beschlüssen klar.
Dazu gehöre, dass es weiterhin eine persönliche Gewissensentscheidung bleibe, ob Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wer sich dazu entschließe, müsse wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden. Es dürfe aber auch kein Arzt, keine Ärztin zur Durchführung dieses Eingriffs verpflichtet werden - von den bereits jetzt geltenden gesetzlichen Konstellationen abgesehen, also etwa dann, wenn die Schwangerschaft das Leben der werdenden Mutter gefährdet.
Die gültige Beratungsregelung steht in § 218a Absatz 1Strafgesetzbuch. Demnach ist die Beendigung ungewollter Schwangerschaften rechtswidrig, aber dennoch straffrei, sofern rechtzeitig eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattfand und der Abbruch bis zur 12. Woche nach der Empfängnis erfolgt.Der Ärztetag fordert, dass die Bedingungen für fristgerechte Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Die Verpflichtung zur Beratung soll bleiben.
"Das trägt nach unserer Einschätzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Gerade in der Beratungspflicht liegt die Chance, auch das werdende Leben zu schützen", so derÄrztetag. Zudem ermögliche ein gutes Beratungs- und Versorgungsangebot, dass die Situation der ungewollt Schwangeren nicht vom Termindruck bestimmt werde. Je später der Eingriff erfolgt, desto wahrscheinlicher sind Komplikationen.
DerÄrztetag betonte außerdem:"Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe liegt im Interesse der bestmöglichen medizinischen Versorgung der betroffenen Frauen. Der Schwangerschaftsabbruch muss weiterhin dem Arztvorbehalt unterliegen und darf,wie es das Schwangerschaftskonfliktgesetz bereits vorsieht, nur in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist."Damit die betroffenen Frauen zwischen den Methoden eine Wahl haben, seien Angebote sowohl zum operativen wie zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in allen Regionen Deutschlands niedrigschwellig und in erreichbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen.
Die Beschlüsse des Ärztetages zu Schwangerschaftsabbrüchen können hier (https://129daet.baek.de/Applications) abgerufen werden.
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Datum: 30.05.2025 - 10:42 Uhr
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