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AfD-Verbot - Der Verfassungsschutz setzt Merz unter Druck

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(ots) - Friedrich Merz muss sich entscheiden. Denn ohne die Stimmen seiner Union würde es an der nötigen Mehrheit für ein Verbotsverfahren fehlen. Der Kanzler könnte auf die anstehenden juristischen Auseinandersetzungen verweisen und so auf Zeit spielen. Strategisch gesehen wäre das jedoch kein guter Schachzug. Im kommenden Jahr stehen Landtagswahlen zunächst inBaden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, später in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an. Das sind alles Bundesländer, in denen die AfD stark vertreten oder in den Umfragen gar stärkste Kraft ist. Eine unklare Haltung des CDU-Vorsitzenden zu einem AfD-Verbotsverfahren wäre eine Last, unter der die Wahlkämpfer zusammenbrechen könnten.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
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drucken  als PDF  an Freund senden  Regierungsbeauftragter Daimagüler beklagt Antiziganismus in staatlichen Institutionen AfD hat Verfassungsschutz am 02.05. abgemahnt, Frist für Unterlassungserklärung endet am 05.05. - Klage mit Eilantrag ist vorbereitet!
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Datum: 04.05.2025 - 17:03 Uhr
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