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Postchef hält Aufhebung des Steuerprivilegs für rechtswidrig

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(dts) - Postchef Frank Appel hält die Entscheidung des Bundestages für rechtswidrig, einen Steuervorteil der Post zu kippen. Nach dem Parlamentsbeschluss vom Freitag muss der Ex-Monopolist ab Juli im Briefgeschäft für gewerbliche Kunden ebenso 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben wie die Konkurrenten. "Wir sehen den Gesetzentwurf im Widerspruch zum geltenden europäischen Recht", sagte Appel dem Nachrichtenmagazin "Focus" (Montagausgabe). Er kritisierte, dass flächendeckende Briefdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden "unterschiedlich besteuert werden, obwohl diese laut EU-Recht generell von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Daher kann man auch Briefdienstleistungen für Geschäftskunden nicht davon ausnehmen." Außerdem unterliegen laut Appel nach EU-Recht nur individuell ausgehandelte Verträge der Mehrwertsteuerpflicht. Auf die Geschäftspost entfallen 85 Prozent der täglich 70 Millionen Briefsendungen im Inland.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 07.03.2010 - 08:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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