Bundesverfassungsgericht fällt Urteil über Vorratsdatenspeicherung
(dts) - Das Bundesverfassungsgericht will heute das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das Gesetz verlangt von Telekommunikationsanbietern, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate zu speichern. Es war im November 2007 von CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei im Bundestag beschlossen worden. So ist für Terrorfahnder seit dem leicht nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers gespeichert. Dagegen hatten rund 35.000 Bundesbürger geklagt, darunter auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Da sie mittlerweile Bundesjustizministerin ist, ist sie praktisch Klägerin und Beklagte zugleich und kommt deswegen erst gar nicht nach Karlsruhe. Sie lässt sich statt dessen von ihrer Staatssekretärin Birgit Grundmann vertreten. Seit der mündlichen Verhandlung im Dezember wird erwartet, dass die Verfassungsrichter das Gesetz zumindest in weiten Teilen für verfassungswidrig erklären werden. Das Recht, die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung zu verwenden, war seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2008 schon durch zwei einstweilige Verfügungen eingeschränkt worden.
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Datum: 02.03.2010 - 04:00 Uhr
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