Neuordnung des Naturschutzrechts tritt in Kraft
(dts) - Heute tritt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Kraft. Unter anderem sind Neuerungen in den Aufgabenbereichen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und eine Stärkung des Meeresschutzes angesetzt. Wichtiger Aufgabenbereich des Bundesamtes für Naturschutz wird nun die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die bislang in Deutschland noch nicht vorkommen. Das Einführen solcher Tiere und Pflanzen soll der Genehmigung der BfN bedürfen. Zudem soll die Behörde auch den Zustand von Natur und Landschaft ermitteln und bewerten und bei der Anerkennung von Naturschutzvereinigungen mitwirken. Mit dem neuen Gesetz wird außerdem die besondere Stärkung des Meeresnaturschutzes geplant. "Das an Land übliche und bewährte Instrumentarium des Naturschutzrechts wird nun auch auf die küstenfernen Gebiete der Nord- und Ostsee erstreckt.", so die Präsidentin des BfN. Dies sei für den Erhalt der miteinander vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich. Bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Meere haben, wie beim marinen Sand- und Kiesabbau oder bei der Errichtung von Seeanlagen, ist damit zukünftig auch der gesetzliche Biotopschutz zu beachten.
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Datum: 01.03.2010 - 00:40 Uhr
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