Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Amri
(ots) - Es gibt nicht nur eine Grauzone zwischen
Polizeiarbeit und der Arbeit des Verfassungsschutzes. Polizisten
sollen Verbrechen aufklären und verhüten. Verfassungsschützer sollen
Extremisten beobachten. Die Grenzen zwischen Extremismus und schweren
Verbrechen sind freilich gerade beim Islamismus fließend. Hinzu kommt
die zweite Frage: Sollen sich Bundes- oder Landesbehörden um einen
Extremisten kümmern? So entsteht statt organisierter Verantwortung
leicht organisierte Verantwortungslosigkeit. Die aber kann man sich
nicht leisten, wenn es wie am Berliner Breitscheidplatz um ein
Dutzend Menschenleben geht.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.10.2017 - 18:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540476
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 59 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Amri
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).