InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mitteldeutsche Zeitung: zu höheren Strafen für Einbrecher

ID: 1489901


(ots) - Ein Problem besteht darin, dass die polizeiliche und
juristische Aufklärungsquote zu gering ist. Sie liegt - wenn man die
Zahl der durchgeführten Gerichtsverfahren zugrunde legt - bei kaum
mehr als zwei Prozent. Wenngleich die Sicherheitsbehörden ihre
Anstrengungen verstärkt haben: Das ist mehr als erschütternd. Die
eigentliche Hürde für die Beamten der Polizei ist, die jeweiligen
Einzeltäter oder die kriminellen und professionell organisierten wie
agierenden Banden überhaupt zu schnappen und anschließend
gerichtsfeste Beweise zu liefern. Wenn beides nicht gelingt, ist das
Strafmaß, das das Gesetz vorgibt, am Ende zweitrangig.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: zu Trump und FBI
Südwest Presse: Kommentar über Ursula von der Leyen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.05.2017 - 19:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1489901
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Halle


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 31 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu höheren Strafen für Einbrecher
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mitteldeutsche Zeitung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 56


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.