Mitteldeutsche Zeitung: zu Kinderehen
(ots) - Nun also sollen im Ausland geschlossene Kinderehen
aufgehoben und das Ehemündigkeitsalter in Deutschland von 16 auf 18
angehoben werden. Alles gut, alles geklärt? Eher nicht. Denn das
Verbot der Eheschließung unter 18 und die generelle Ablehnung von
Kinderehen sollte getrennt von den Fällen betrachtet werden, in denen
im Ausland geschlossene Ehen bereits bestehen. Denn ein pauschales
Verbot kann im Einzelfall sogar mehr Leid bringen. Es wird zu prüfen
sein, ob es immer der beste Weg ist, ein geflüchtetes und
traumatisiertes Paar in Deutschland auseinanderzureißen.
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Datum: 05.04.2017 - 18:47 Uhr
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